
Um Qualität im Verpflegungsbereich zu sichern, gilt es einerseits, gesetzliche Regeln zu beachten und andererseits, weitere Maßnahmen des Qualitätsmanagements zu verstetigen. Während die Vorgaben zur Hygiene und Kennzeichnungspflichten im Lebensmittelbereich verpflichtend sind, können Zertifikate, Siegel oder Kennzeichnungen eine freiwillige Maßnahme darstellen, die die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen und nach außen demonstrieren.
Rechtliche Regelungen
Wie in der Gemeinschaftsverpflegung generell, gelten in der Kitaverpflegung gesetzliche Regelungen, die in erster Linie die Hygiene betreffen und sicherstellen, dass keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die ausgegebenen Speisen und Getränke erfolgt. Eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Hygieneregeln im Rahmen der guten Hygienepraxis für Küchenpersonal in der Gemeinschaftsgastronomie gibt das Merkblatt vom Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (1).
Darüber hinaus besteht eine Fülle an rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderebene, die für die Verpflegung und Ernährungsbildung in Kitas gelten. Die aktuell bestehenden gesetzlichen Regelungen, die die Kitaverpflegung betreffen, sind in dieser Übersicht zusammengestellt:
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Kitaverpflegung auf Länderebene
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Kitaverpflegung auf Bundebene
- Glossar rechtliche Rahmenbedingungen
Verschiedene Arbeitshilfen zum Thema "Gesetze und Verordnungen" sind hier in der Arbeitsdatenbank des NQZ zusammengetragen.
Zertifizierung lohnt sich
Die dauerhafte Umsetzung von Standards bei der Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder sichert deren Qualität nachhaltig. Mit einer Zertifizierung können Kitas und Cateringunternehmen nachweisen, dass sie definierte Kriterien aus verschiedenen Qualitätsbereichen erfüllen. Damit können sie zum einen ihr Image und ihre Wettbewerbschancen gegenüber anderen Einrichtungen und Anbietern erhöhen. Zum anderen trägt die intensive Beschäftigung mit den Empfehlungen während der Zertifizierungsphase dazu bei, dass alle Beteiligten wertvolle Kompetenzen im Bereich der bedarfsgerechten Verpflegung für Kinder hinzugewinnen. Regelmäßige Re-Audits stellen sicher, dass die erreichte Qualität auch dauerhaft erhalten bleibt. Eine Aufgabe, an der alle Akteure gemeinsam arbeiten müssen. Für Kindertageseinrichtungen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich in verschiedenen Bereichen der Verpflegung zu zertifizieren.
Zertifizierung nach dem DGE-Qualitätsstandard
Der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder enthält wissenschaftlich begründete Anforderungen, die für die Sicherstellung eines adäquaten Verpflegungsangebotes in Kitas erfüllt sein müssen. Sowohl Kitas als auch Speisenanbieter, die auf Grundlage des DGE-Standards an der Qualität der Verpflegung arbeiten möchten oder dies schon tun, können eine FIT KID-Zertifizierung anstreben. Wenn sie im Audit zeigen können, dass sie die Anforderungen an die ernährungsphysiologische Qualität sowie die prozess- und lebensweltbezogenen Kriterien erfüllen, bekommen sie von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) das Zertifikat inklusive Logo-Schild verliehen. Für eine FIT KID-PREMIUM-Zertifizierung müssen zusätzlich nährstoffoptimierte Speisen durch Einreichung von Wochenspeiseplänen und nährstoffberechneten Rezepten nachgewiesen werden.
Mehr Informationen zur Zertifizierung nach dem DGE-Qualitätsstandard finden Sie hier.