Kind und Frau bauen einen Holzspiel-Turm.

Akteure & Strukturen

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Die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagespflege ist eine Teilaufgabe der Kindertagesbetreuung, für die Länder, Bund und weitere Akteure gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Rechtsgrundlage

Die Kindertagespflege ist ein öffentlich organisiertes Betreuungs- und Förderungsangebot (1). Auf Bundesebene bildet das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) den gesetzlichen Rahmen. Auf Landesebene gelten entsprechende Landesgesetze zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung inklusive der Kindertagespflege. Die Kindertagespflege ist gemäß dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (2005) und dem Kinderförderungsgesetz (2008) neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Die Gleichstellung bezieht sich auf den Bildungs- und Betreuungsauftrag ebenso wie auf die qualitativen Voraussetzungen dafür.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) übernimmt diesen Anspruch und formuliert Handlungsfelder, in denen die Länder Qualitätsentwicklungsprozesse in der Kindertagesbetreuung initiieren können. Mit Blick auf Ernährung und Ernährungsbildung in der Kindertagespflege sind das diese Handlungsfelder:  

  • Handlungsfeld 6 „Maßnahmen und ganzheitliche Bildung in den Bereichen kindliche Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung“
    Das Handlungsfeld unterstützt Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Ernährung, Bewegung und zur Gesundheitsbildung.
  • Handlungsfeld 8 „Starke Kindertagespflege“Das Handlungsfeld umfasst Maßnahmen, die beispielsweise auf eine professionelle Qualifizierung und bessere Arbeitsbedingungen für Kindertagespflegepersonen abzielen.

Akteure auf Bund- und Landesebene

Auf Bundesebene setzt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einerseits durch Gesetzgebung und andererseits durch die Förderung von Programmen und Projekten den Rahmen für die Betreuung in der Kindertagespflege. Auf Landesebene ist die Zuständigkeit für die rechtliche Ausgestaltung der Kindertagespflege in jeweils unterschiedlichen Ministerien verortet. In Fachgremien werden Aspekte der Kindertagesbetreuung und Ernährungsversorgung beraten und beschlossen. Dazu gehören die Jugend- und Familienkonferenz der Länder (JFMK) und die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK).

Auf Bundesebene und Landesebene befassen sich außerdem folgende Akteure mit der Qualität der Kindertagesbetreuung bzw. der Kindertagespflege:

  • Landesverbände für Kindertagespflege: Sie informieren und beraten zu grundlegenden Aspekten der Kindertagespflege, insbesondere zur Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen. Sie sind zum Teil als Mitglied im Bundesverband der Kindertagespflege organisiert, der sich auf Bundesebene für die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagespflege engagiert.
  • Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Landkreistag sind kommunale Spitzenverbände, die sich länderübergreifend aber auch in Landesverbänden um Fachthemen der zugehörigen kreisfreien und kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Landkreise kümmern. Die Qualität der Kindertagesbetreuung wird in entsprechenden Ausschüssen diskutiert.
  • Deutsches Jugendinstitut (DJI): Als sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut hat das DJI ein Curriculum für die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen erarbeitet.
  • Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.: Die Vereinigung vertritt bundesweit die Interessen von Kindertagespflegepersonen in der Öffentlichkeit und auf politischer Ebene.
  • Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: Die unverzichtbare Elternmitwirkung in der Kindertagesbetreuung ist über die Bundeselternvertretung bzw. auf Landesebene durch die Landeselternvertretungen gegeben.

 

Das NQZ unterstützt alle Akteure auf Bundesebene in diesem Setting, um Qualitätsentwicklungsprozesse anzustoßen. Seit 2019 finden daher regelmäßig Austausche und Netzwerktreffen zur „Ernährung in der Kindertagesbetreuung“ statt, bei denen die Netzwerkpartner Qualitätsaspekte zur Ernährung in Kita und Kindertagespflege diskutieren. Zu den weiteren Unterstützungsmaßnahmen des NQZ gehört der Ausbau der Arbeitshilfen-Datenbank mit hilfreichen Materialien zur Verpflegung und Ernährungsbildung in der Kindertagespflege.

Finanzierung

Die Kosten für einen Betreuungsplatz in der öffentlich geförderten Kindertagespflege verteilen sich in der Regel auf Land, Kommune und Eltern. Die Landesebene ist durch die überörtlichen Jugendhilfeträger (Landesjugendämter) vertreten, auf kommunaler Ebene bzw. Gemeinden sind es die örtlichen Jugendhilfeträger (Jugendämter) (2). Die überwiegende Mehrheit der Kindertagespflegepersonen ist selbstständig tätig. Das Subsidiaritätsprinzip (§ 4 SGB VIII) verpflichtet die öffentliche Jugendhilfe zur Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, so dass Kindertagespflegepersonen sowohl bei örtlichen Jugendhilfeträgern, bei freien Trägern oder bei Unternehmen angestellt sein können. Unabhängig davon, ob sie festangestellt oder selbstständig arbeiten, erhalten Kindertagespflegepersonen eine sogenannte „laufende Geldleistung“ von Land und Kommune (3). Die Eltern entrichten ihre Beiträge an den jeweiligen Jugendhilfeträger. In der privat-finanzierten Kindertagespflege werden die Betreuung und die Kosten vertraglich zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern verabredet. Die Geldleistungen bzw. die Vergütung für die Kindertagespflegepersonen wird in den Bundesländern sehr heterogen gehandhabt, sowohl zwischen den einzelnen Ländern als auch innerhalb der Länder. Es bestehen nur zum Teil landesgesetzliche Richtlinien und Empfehlungen der Landesjugendämter (5).

Ansprechpartner Jugendamt und Landesjugendamt

Auf kommunaler Ebene sind die Jugendämter als örtlicher Jugendhilfeträger verantwortliche Ansprechpartner, die zur Beratung in allen Aspekten der Kindertagespflege verpflichtet sind. Das Jugendamt stellt die Eignung von Kindertagespflegepersonen fest, erteilt die Erlaubnis zur Kindertagespflege und begleitet die Tagesmütter und -väter fachlich. Auf diese Fachberatung haben Kindertagespflegepersonen einen gesetzlichen Anspruch (1). Er umfasst sowohl Unterstützung in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht, als auch die beratende Begleitung des pädagogischen Alltags. Der Fachberatung kommt eine besondere Bedeutung zu, weil in der Kindertagespflege überwiegend Fachkräfte ohne fachpädagogische Ausbildung tätig sind.

Eine gute Kenntnis über die persönliche, familiäre und häusliche Situation der Kindertagespflegeperson und regelmäßige Hausbesuche gehören zu den Aufgaben der Fachberatung und tragen zur Prozessqualität bei (4). Auch die Vermittlung eines Kindes an eine geeignete Kindertagespflegeperson ist Teil des Auftrages des Jugendamtes. Die Vermittlung soll in vielerlei Hinsicht passend sein, also sowohl dem Wohl des Kindes, den Wünschen der Eltern als auch den Interessen und Ressourcen der Kindertagespflegeperson entsprechen. Als Kriterien passgenauer Vermittlung wird unter vielen Merkmalen auch die Berücksichtigung von Essgewohnheiten genannt (4).

Als Fachbehörde des überörtlichen Jugendhilfeträgers (i.d.R. das Land) gelten die Landesjugendämter, die für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sachlich zuständig sind. Sie nehmen Aufgaben der Verwaltung wahr, außerdem gehören die Konzeptentwicklung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu ihrem Portfolio. Die Landesjugendämter fördern außerdem die Zusammenarbeit aller Träger der Kinder- und Jugendhilfe (6). Sie erarbeiten teilweise Empfehlungen auch für die Verpflegung in der Kindertagespflege. Sie sind in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zusammengeschlossen (17 Landesjugendämter (zwei in NRW)). In ihrem jeweiligen Einzugsbereich übernehmen sie überörtliche Aufgaben der Jugendhilfe. Dazu gehört etwa die Beratung der Jugendämter oder der Träger der freien Jugendhilfe.

Quellen

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Handbuch Kindertagespflege 
  2. Rudolphi N, Preissing C (2018): Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung – Finanzierung inklusiv. Länderspezifische Finanzierungssysteme als eine Grundlage von Inklusion in der Kindertagesbetreuung. Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband, Diakonie Deutschland, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
  3. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): Kindertagespflege: die familiennahe Alternative. Ein Leitfaden für Unternehmen
  4. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Deutsches Jugendinstitut (DJI) (2010): Passgenaue Vermittlung in der Kindertagespflege. Praxismaterialien für die Jugendämter. 
  5. Kukula, Nicole und Sell, Stefan (2015): Laufende Geldleistungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege. Ergebnisse einer Follow up-Studie 2015. Remagen: Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (IBUS). 
  6. Textor M, Becker-Textor I, Büttner P, Rücker S (Hrsg.): SGB VIII Online-Handbuch.

 

Arbeitshilfen

Formular zum Umgang mit Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten in der Kita

Formular Ärztliche Bescheinigung Nahrungsmittelallergien

Mit diesem Formular des Netzwerks Gesund ins Leben erfahren Kindertagespflegestellen und Kitas, welche Nahrungsmittelallergie oder Nahrungsmittelunverträglichkeit bei einem Kind ärztlich nachgewiesen wurde.

Erläuterungen zum Kita-Formular Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten

Begleittext zum Formular Ärztliche Bescheinigung Nahrungsmittelallergien

Der gut verständliche Text für Kindertagespflegeeltern und Kita-Personal erklärt die Themen Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten. Hilfreiche Hinweise erleichtern den Einrichtungen den Umgang mit betroffenen Kindern. Der Text ergänzt das nebenstehende Formular.

Der Bio-Ernährungsratgeber für Familien

Die praxisorientierte Broschüre ist ein täglicher Ratgeber zur Ernährung von Säuglingen, Kita- und Schulkindern. Der Leitfaden ist auch für Kindertagespflegepersonen interessant.