Kind spielt mit Zahlen auf einem Holzboden.

Zahlen & Fakten

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Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertagesstätten eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Ein Überblick in Zahlen und Fakten.

Was Kindertagespflege kennzeichnet

Für die Kindertagespflege ist die familiennahe bzw. familienähnliche Betreuung charakteristisch. Kindertagespflegepersonen betreuen Gruppen von bis zu fünf Kindern. Als enge Bezugsperson können sie die individuellen Bedürfnisse der Kinder besonders berücksichtigen (1). Je nach Landesregelung können sich zwei oder mehrere Kindertagespflegepersonen zusammenschließen und damit mehr als fünf Kinder betreuen. Auch dann bleibt die Organisation in kleinen Gruppen grundsätzlich bestehen, die den Kindern einen festen Rahmen für Miteinander und soziales Lernen bietet. Wesentlich ist außerdem, dass die Kinder keinen Wechsel der Bezugsperson erleben. Gerade für Kinder unter drei Jahren wird dies aus entwicklungspsychologischer Sicht als wertvoll erachtet (1). Verschiedene Betreuungsformen sind möglich:

  • Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson
    Das Kind wird im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters betreut. Diese Form der Kindertagespflege erlaubt eine Anzahl von maximal fünf Kindern. Allerdings können landesrechtliche Vorschriften oder individuelle Gegebenheiten dazu führen (z. B. Größe der Räumlichkeiten, Anzahl der U3-Kinder, Anzahl der ständig anwesenden eigenen Kinder, Anwesenheit eines Kindes mit Behinderung), dass die Anzahl der Kinder durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe begrenzt wird.
  • Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
    Eine Betreuung kann außer im Haushalt der Kindertagespflegepersonen auch in anderen geeigneten und angemieteten Räumen erfolgen. Nicht alle Bundesländer sehen diese Möglichkeit vor. Das jeweilige Landesrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Räume als geeignet gelten.
  • Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
    Das Kind wird im Haushalt der Eltern durch eine Kindertagespflegeperson betreut. Diese besondere Form der institutionalisierten Betreuung, Bildung und Erziehung unterliegt je nach Ausgestaltung besonderen Voraussetzungen. Im Gegensatz zu den zwei vorgenannten Möglichkeiten braucht die Kindertagespflege dazu keine besondere Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes.


Mit einem Anteil von 70 % bieten Kindertagespflegepersonen die Betreuung im eigenen Haushalt an, zu etwa einem Viertel (24 %) in anderen Räumen (Stand 2018). Seit 2006 ist der Anteil der Kindertagespflegepersonen, die in geeigneten angemieteten Räumen tätig sind, deutlich gestiegen (2).

Anzahl und Altersstruktur der Kinder in der Kindertagespflege

In Deutschland werden etwa 157.399 Kinder (nicht Schulkinder) in der öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut (Stand 1. März 2022). Die Kindertagespflege wird besonders häufig von Eltern mit Kindern unter drei Jahren gewählt, derzeit sind mehr als drei Viertel (85 %) der in Kindertagespflege betreuten Kinder jünger als drei Jahre. Der Anteil dieser Altersgruppe ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Durchschnitt sind die Kinder etwa 1,4 Jahre alt, wenn sie in die Kindertagespflege kommen. Zum Vergleich: Im Durchschnitt sind die Kinder 2,4 Jahre alt, wenn sie in die Kita kommen (4).

Betreuungsquote

Die Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren lag zum Stichtag 1. März 2022 im bundesweiten Durchschnitt bei 35,5 %. Insgesamt zeigen sich regionale Unterschiede. Im Osten von Deutschland werden durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren betreut (53,3 %), im Westen sind es knapp ein Drittel (31,8 %). Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege tatsächlich betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe. (4)

Anzahl und Qualifikation der Kindertagespflegepersonen

Etwa 41.864 Kindertagespflegepersonen sind in Deutschland in der Kindertagespflege tätig, die meisten von ihnen sind weiblich (knapp 96 %). Ihr Altersspektrum bewegt sich überwiegend und relativ gleichmäßig verteilt zwischen 35 und 60 Jahren. Auf ihre Tätigkeit wurden die meisten Kindertagespflegepersonen in Qualifizierungskursen vorbereitet, 77 % von ihnen absolvierten Kurse mit mehr als 160 Stunden (4). Etwa 31 % der Kindertagespflegepersonen weisen eine fachpädagogische Berufsausbildung auf (2).

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2022
insgesamt in Deutschland mit abgeschlossenem Qualifizierungskurs anderer Nachweis der Qualifikation in tätigkeitsbegleitender Grundqualifizierung Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder
41.864 38.566 5.259 381 39.919

Betreuungszeit und Mahlzeiten

In der Kindertagespflege werden 72 % der Kinder mehr als 25 Stunden pro Woche betreut (36,5 % mehr als 25 Stunden/Woche, 35,6 % mehr als 35 Stunden/Woche). 43 % der Kinder verbringen durchgehend mehr als 7 Stunden pro Tag in der Kindertagespflegeeinrichtung. Knapp die Hälfte der Kinder nimmt daher mehrere Mahlzeiten außerhalb des Elternhauses zu sich. Im Durchschnitt essen 85,5 % der betreuten Kinder in der Kindertagespflege zu Mittag (4). Dabei ist der Anteil der Kinderunter 3 Jahren, die am Mittagessen teilnehmen, mit 73,5 % größer als der Anteil der Kinder zwischen 3 und 7 Jahren (12 %). Diese Zahlenverteilung macht die besondere Bedeutung der Mahlzeiten für das Ernährungslernen gerade für Kleinkinder deutlich.

Verpflegungskosten

Die Kosten für einen Platz in der Kindertagespflege teilen sich in der Regel Land, Kommune und Eltern (1). Die Höhe der Kosten ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und kann auch zwischen einzelnen Kommunen variieren. In der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhält jede Tagesmutter und jeder Tagesvater Geldleistungen vom zuständigen Jugendamt. Neben einer Förderungsleistung für die Erziehungstätigkeit erstattet das Jugendamt auch Sachaufwendungen. Hierunter fallen die Verpflegungskosten, außerdem Kosten für Miete, Wasser, Strom, Spielzeug etc. Die Eltern entrichten für die Betreuung in der Kindertagespflege einen Elternbeitrag an den öffentlichen Jugendhilfeträger.

In diesen laufenden Geldleistungen sind alle anfallenden Sachkosten inklusive der Kosten für die Verpflegung inbegriffen. Gemäß den Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist eine Zuzahlung von Eltern etwa für die Verpflegung nicht vorgesehen (6). Diesen Aspekt handhaben die Bundesländer unterschiedlich (5).

Großtagespflege: Eine Form der Kindertagespflege

Eine Analyse der landesrechtlichen Bestimmungen durch den Bundesverband für Kindertagespflege zeigt, dass die Ausgestaltung der als ‚Großtagespflege‘ oder ‚Kindertagespflege im Verbund‘ bezeichneten Betreuung in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt ist (3). Das Sozialgesetzbuch VIII regelt auf Bundesebene, dass: eine Kindertagespflegeperson grundsätzlich bis zu fünf anwesende Kinder gleichzeitig betreuen darf. Die Länder können dabei entscheiden, ob sie ein Angebot für mehr als fünf Kinder zulassen wollen.

 

Nicht alle Bundesländer haben demnach die Großtagespflege überhaupt in den Landesgesetzen verankert. Als Länder mit langer Tradition gelten Berlin, Bremen, Saarland, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In der Regel werden 9 bis 10 Kinder von zwei bis drei Kindertagespflegepersonen betreut. In Hamburg können bis zu vier Kindertagespflegepersonen bis zu 20 Kinder betreuen. Das Sozialgesetzbuch VIII regelt auch, dass insgesamt nicht mehr Kinder in einer Großtagespflege betreut werden dürfen als Kinder in einer vergleichbaren Gruppe einer Kindertageseinrichtung. Damit grenzt sich die Großtagespflege von Kindertageseinrichtungen ab (3).

Quellen

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Handbuch Kindertagespflege
  2. Autorengruppe Fachkräftebarometer (2021): Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2021. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. München.
  3. Bundesverband für Kindertagespflege (2020): Kindertagespflege im Verbund (Großtagespflege) -  Eine Form der Kindertagespflege (Analysen, Diskussionen, Meinungen).
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2022. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege. (2022)
  5. Kukula, Nicole und Sell, Stefan (2015): Laufende Geldleistungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege. Ergebnisse einer Follow up-Studie 2015. Remagen: Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (IBUS).
  6. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2020): Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege.

Publikationen & Arbeitshilfen

Verpflegung in Kindertageseinrichtungen - Ergebnisse einer bundesweiten Studie

Die Studie hat die Qualität des Kita-Essens in Deutschland untersucht und zeigt Empfehlungen zur Verbesserung auf. Die Ergebnisse wurden im 13. DGE-Ernährungsbericht (2016) veröffentlicht.

Ergebnisse aus dem Forschungsbericht: Gute gesunde Kindertagespflege

Die Studie der Alice Salomon Hochschule Berlin und der Universität Leipzig hat die Kindertagespflege in Deutschland als Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot untersucht.

Leitlinie für eine Gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege

Die Broschüre bietet praxisnah aufbereitete Informationen zum Umgang und zur Herstellung von Lebensmitteln in der Kindertagespflege. Sie enthält Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis, die der Hygienegesetzgebung entsprechen.