
Um eine hohe Qualität der Kitaverpflegung sicherzustellen, braucht es Regularien zur Einhaltung der gesteckten Ziele. Instrumente der Qualitätssicherung für die Kitaverpflegung und die Ernährungsbildung unterscheiden sich dabei durch ihre Verbindlichkeit. Während Gesetze für alle verpflichtend sind, können Empfehlungen, Standards und Zertifizierungen dazu beitragen, Qualitätskriterien zu erfüllen und diese nach außen zu kommunizieren.
Wie in der Gemeinschaftsverpflegung generell, gelten in der Kitaverpflegung gesetzliche Regelungen, die in erster Linie die Hygiene und Kennzeichnung betreffen. Sie stellen sicher, dass keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die ausgegebenen Speisen und Getränke erfolgt. Eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Hygieneregeln für Küchenpersonal gibt das
Merkblatt "Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie" vom Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Das Merkblatt ist kostenfrei in 13 Sprachen zu erhalten.
Darüber hinaus besteht eine Fülle an rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderebene, die für die Verpflegung und Ernährungsbildung in
Kitas gelten. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen, Orientierungen und Empfehlungen sind in diesen Übersichten zusammengestellt:
Verschiedene Arbeitshilfen zum Thema "Gesetze und Verordnungen im Setting Kita" sind in der Arbeitshilfen-Datenbank des NQZ zusammengetragen
Zertifizierung lohnt sich
Die Umsetzung der oben genannten rechtlichen Rahmenbedingungen sichert die Qualität und die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Speisen. Darüber hinaus können Kitaverantwortliche und Speisenanbieter aber auch mit freiwilligen Maßnahmen dafür sorgen, dass die Qualität dauerhaft gesichert ist. Die Basis dafür bieten Zertifizierungen.
Vorteile einer Zertifizierung:
- macht die Qualitätskriterien transparent,
- sorgt für eine dauerhafte interne Qualitätssicherung,
- bietet regelmäßige Maßnahmen zur Fortbildung und Qualifizierung,
- gibt wertvolle Impulse durch Feedbackgespräche bei den Audits und Re-Audits,
- bietet einen Wettbewerbsvorteil,
- ermöglicht praktische Elemente für die Ernährungsbildung in Kitas,
- definiert klare Anforderungskriterien für eine Ausschreibung und die Kommunikation nach außen.
Für die Erfüllung und ständige Überprüfung der Zertifizierungskriterien sind verschiedene Personengruppen verantwortlich, die idealerweise Hand in Hand arbeiten, zum Beispiel in einem Verpflegungsausschuss. Siehe Qualitätsentwicklung in der Kita
Eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) ist für Kitas und Speisenanbieter möglich. Nach einem bestandenen Audit dürfen sie mit dem Zertifikat werben und das Logoschild nutzen. Der Zertifizierung liegt der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas zugrunde. Auch ohne angestrebte Zertifizierung bietet er eine wertvolle Unterstützung für die Qualitätssicherung.
Weitere Informationen zum Ablauf der Zertifizierung bekommen Sie auf der Website des IN FORM Projektes der DGE für die Kitaverpflegung: www.fitkid-aktion.de