FAQ

Antworten zu den häufigsten Fragen

Antworten zu den häufigsten Fragen

1. Was macht das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ)?

Aufgabe des NQZ ist die bundesweite Koordination und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Initiativen rund um die Verpflegung in Kindertagesbetreuung und Schule. Im Vordergrund aller Aktivitäten steht die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Ernährung in den Settings Kindertagespflege, Kita und Schule. Für alle daran beteiligten Akteur*innen ist das NQZ zentraler Ansprechpartner. Eine Schlüsselfunktion haben hierbei die Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung der Länder inne, da sie bundeslandspezifische Expertise und Bedarfe in den Qualitätsentwicklungsprozess einbringen.

Das NQZ versteht seinen bundesweiten Informationsauftrag primär als Wissenstransfer zwischen den an der Organisation der Verpflegung in Kindertagesbetreuung und Schule beteiligten Partnern auf Fachebene. Das multidisziplinäre Handlungsfeld braucht eine vernetzte, gebündelte und gut strukturierte Informationsarbeit. Daher bietet das NQZ fachliche Unterstützung durch die zentrale Plattform www.nqz.de. Es stellt außerdem Arbeits- und Orientierungshilfen sowie Empfehlungen zur Ernährungsbildung zur Verfügung. Als wichtiger Partner der Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung macht das NQZ deren Aktivitäten und Erfahrungen bundesweit transparent. Das NQZ ist zudem auf Fachmessen und Kongressen, in Vorträgen sowie mit Podiums- und Diskussionsbeiträgen vertreten und bringt seine Expertise in verschiedenen Gremien ein.

Hier mehr zum Auftrag und den Handlungsfeldern des NQZ.

2. An wen wendet sich das NQZ?

Das NQZ wendet sich an alle Stakeholder auf Bundes- und Landesebene, die sich in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Politik und Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden, Vereinen, Stiftungen sowie internationalen Stellen für eine gute Qualität der Verpflegung in Kindertagesbetreuung und Schule einsetzen. Mit Blick auf diese Zielgruppe nimmt das NQZ auf Bundesebene als Koordinator, Unterstützer und Impulsgeber eine partnerschaftliche Rolle ein, die es allen Beteiligten ermöglicht, sich dem angestrebten Qualitätsentwicklungsprozess anzuschließen und diesen mitzugestalten.

3. Was sind die Aufgaben der Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung?

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM wurden in den Bundesländern Vernetzungsstellen Kitaverpflegung und Vernetzungsstellen Schulverpflegung eingerichtet. Sie setzen sich für eine gute Qualität der Verpflegung in Kitas und Schulen auf Basis des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas bzw. Schulen ein. Die Expert*innen der Vernetzungsstellen stehen allen Verantwortlichen und Interessierten in den Ländern beratend zu allen Aspekten der Kita- und Schulverpflegung zur Seite. Das umfasst sowohl die Beratung zum Verpflegungsmanagement als auch zur Ernährungsbildung. In Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen beraten die Vernetzungsstellen Kitaverpflegung auch zu ernährungsbezogenen Themen in der Kindertagespflege. Als wichtiger Partner der Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung macht das NQZ deren Aktivitäten und Erfahrungen bundesweit transparent.

Kontakt und Informationen: Vernetzungsstellen Schulverpflegung und Vernetzungsstellen Kitaverpflegung

4. Welche Akteure wirken an der Organisation der Verpflegung in Kindertagespflege, Kita und Schule mit?

Auf kommunaler Ebene sind an der Verpflegungsorganisation in Kitas und Schulen viele Akteure beteiligt, die mit sehr unterschiedlichen Anliegen und Wünschen und unter sehr heterogenen Rahmenbedingungen an das Thema herangehen. Für eine Qualitätsentwicklung können sich alle Interessenten aus der Schul- oder Kitagemeinschaft engagieren. Es ist wünschenswert, dass sich Schul- und Kitaleitungen des Themas annehmen und ggf. eine*n Verpflegungsbeauftragte*n verantwortlich benennen. Daneben sind Kita- und Schulträger mit unterschiedlichen Verwaltungseinheiten (Fachberatungen, Schulverwaltungsämter, Jugendämter, Lebensmittelüberwachung, Bauämter usw.) weitere verantwortliche Akteure. Lehrkräfte, pädagogische Fach- und Betreuungskräfte, Speisenanbieter, Küchen- und Hauswirtschaftsleitungen, Küchenkräfte, Eltern, Schul- und Fördervereine sowie die Kinder und Jugendlichen gehören ebenso zum Kreis der gestaltenden Akteure. In der Kindertagespflege ist die Kindertagespflegeperson häufig für verschiedene Bereiche des Verpflegungsmanagements gleichzeitig zuständig. Ergänzend dazu gibt es weitere verantwortliche Akteure wie Speisenanbieter. Maßgeblich an der Gestaltung und Organisation der Verpflegung sind auch Eltern und Kinder beteiligt. Wichtige Ansprechpartner für die Koordination und Beratung von Kindertagespflegepersonen zum Verpflegungskonzept sind die Jugendämter und Fachberatungen.

Mehr zu den Akteuren in der Kindertagespflege, in der Kitaverpflegung und in der Schulverpflegung.

5. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten auf Bundes- und Länderebene für die Kita- und Schulverpflegung?

In Deutschland fällt der Bereich Bildung und damit das gesamte Kinderbetreuungs- und Schulwesen in den Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Jedes Bundesland hat eigene Kinderbildungs- bzw. Schulgesetze, die z. T. durch Verordnungen oder Erlasse ergänzt werden. Diese regeln u.a. die Organisation der Ganztagsbetreuung in Kitas und Schulen bzw. beschreiben einen rechtlichen Rahmen für die Verpflegung. Auf Bundesebene stimmen sich die Länder in der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) bzw. Kultusministerkonferenz (KMK) über möglichst einheitliche Vorgehensweisen ab. Ein rechtlicher Rahmen ist durch die Gesetzgebung auf Bundesebene definiert.

Darüber hinaus gelten für Kitas und Schulen mit Verpflegungsangebot hygiene- und lebensmittelrechtliche Vorschriften zur Vermeidung von gesundheitlichen Gefahren. Kitas und Schulen sind damit Lebensmittelunternehmen und das unabhängig davon, in welchem Umfang sie Speisen abgeben. Dabei gibt es nicht nur ein zentrales Gesetz, vielmehr befasst sich sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene eine Vielzahl von Bestimmungen mit der Umsetzung des Lebensmittelrechts. Zum Weiterlesen "Rechtliche Rahmenbedingungen in Schulen" und "Rechtliche Rahmenbedingungen in Kitas".

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Kitaverpflegung und Ernährungsbildung:

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Schulverpflegung und Ernährungsbildung:

6. Welchen Beitrag können Kindertagespflege, Kitas und Schulen zur Ernährungsbildung leisten?

Kindertagespflegestellen, Kitas und Schulen sind Lern- und Lebensorte, in denen Kinder mit Spaß und Genuss Essen und Trinken lernen können. Darin liegt eine große Chance, dass sie sich frühzeitig grundlegende Ernährungskompetenzen aneignen, die sie ein Leben lang begleiten. Das Bildungspotenzial liegt sowohl in der pädagogischen Begleitung der Mahlzeiten als auch in allen damit verbundenen Informationen, Haltungen und Handlungen. Im familiennahen Setting der Kindertagespflege findet das Ernährungslernen mit vielfältigem Alltagsbezug statt. In Kita und Schule wird der Anteil der Ernährungsbildung durch das Lernen in natur- und gesellschaftswissenschaftlichen (Unterrichts-)Einheiten ergänzt.

Mehr zur Bedeutung von Ernährungsbildung in der Kindertagespflege.
Mehr zur Bedeutung von Ernährungsbildung in Kindertageseinrichtungen
Mehr zur Ernährungsbildung in Schulen hier

7. In welchen Bundesländern ist der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen verpflichtend vorgeschrieben?

Berlin
Der Berliner Senat hat im Jahr 2013 ein Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens verabschiedet und dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Ein wesentlicher Baustein sind berlinweit einheitliche Musterausschreibungsunterlagen für die Primarstufe (Jg. 1-6). Der Leistungsbeschreibung liegt der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen zugrunde.
Für die weiterführenden Ganztagsschulen liegt seit 2016 eine standardbasierte Musterausschreibung vor, die von den bezirklichen Schulträgern genutzt werden kann.

Bremen
Die Verpflegungsdienstleister der Bremer Schulen sind in ihren Verträgen mit der Senatorin für Kinder und Bildung per Auftrag oder per Dienstleistungskonzession an die Einhaltung des DGE-Qualitätsstandards gebunden.

Hamburg
Die Hamburger Schulbehörde fordert in einem von allen Schulen zu verwendenden Mustervertrag zur Überlassung einer Dienstleistungskonzession verbindlich die Einhaltung des DGE-Qualitätsstandards ein.

Saarland
Im Saarland legen das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschule“ und die Ganztagsschulverordnung fest, dass in allen saarländischen Ganztagsschulen das Mittagessen dem DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen entsprechen muss. Die rechtlich verbindlichen Vorgaben beziehen sich in erster Linie auf die Lebensmittelhäufigkeiten.

Thüringen
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 ist die Umsetzung des DGE Qualitätsstandards für Verpflegung in Schulen in Thüringen gesetzlich verankert. Die Empfehlungen der DGE, die durch das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz (§3 ThürSchFG) verpflichtend sind, müssen in Ausschreibungen und Vertragsangelegenheiten mit Caterern berücksichtigt werden.

8. In welchen Bundesländern ist der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas verpflichtend vorgeschrieben?

Thüringen
Im Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (ThürKigaG) ist festgehalten (§ 18 Gesundheitsfürsorge), dass der Träger der Kindertageseinrichtung die regelmäßige Versorgung der Kinder mit einer warmen Mittagsmahlzeit gewährleistet, „die den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Qualitätsstandards für eine ausgewogene altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Mittagsmahlzeit in Kindertageseinrichtungen zu entsprechen hat“.

Saarland
Im Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) vom 19. Januar 2022 heißt es in § 1 (2): „[…] Dazu zählt bei längeren Betreuungszeiten auch eine altersgemäße gesunde Ernährung, die den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entspricht. […]“.

9. Welche Kosten fallen für ein Mittagessen in Kita oder Schule an?

Zu nennen sind hier Wareneinstandskosten (Kosten für die Lebensmittel), Personalkosten, Betriebskosten, Investitionskosten für Bau und Ausstattung der Kita- oder Schulküche sowie Verwaltungskosten. Je nachdem, welches Verpflegungssystem zur Verfügung steht, fallen diese Kosten sowohl beim Speisenanbieter als auch in Kita/Schule bzw. beim Träger in unterschiedlicher Höhe anteilig an. Für die Schulverpflegung untersuchte die KuPS-Studie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (2019) die Kosten- und Preisstrukturen. Die Studie unterscheidet zwischen dem Verkaufspreis (Mahlzeitenpreis, den die Eltern zahlen) und dem kalkulatorischen Mahlzeitenpreis als Summe aller aus dem Leistungsprozess entstandenen Kosten (inkl. Gewinn und Umsatzsteuer) aus Sicht des Schulträgers bzw. Sachaufwandsträgers. 

10. Welche Mahlzeitenpreise zahlen Eltern derzeit für ein Mittagessen in Kitas in Deutschland?

Eltern zahlen im Durchschnitt für ein Mittagessen in Kindertagesstätten in Deutschland 2,42 Euro. Das ermittelte die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in Auftrag gegebene Studie zur "Verpflegung in Kindertageseinrichtungen" (VeKiTa) im Jahr 2016. Dabei ergaben sich bundesweit Spannweiten von 0,45 Euro bis 5,00 Euro pro Mittagessen.

11. Wie hoch sind die gesamten Kosten für ein Mittagessen unter Berücksichtigung des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas?

Die Kosten für ein Mittagessen sind abhängig vom gewählten Verpflegungssystem sowie von der Anzahl der zubereiteten Mahlzeiten. Die Studie "Is(s)t Kita gut?der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (2014), hat Modellrechnungen vorgenommen, die alle aus dem Leistungsprozess für die Herstellung des Mittagessens anfallenden Kosten berücksichtigt. Die Spannbreite der Mahlzeitenpreise, die die Vorgaben des DGE-Qualitätsstandards erfüllen würde, bewegt sich je nach Verpflegungssystem zwischen 3,09 Euro bei 150 Mahlzeiten im Verpflegungssystem Frisch- und Mischküche und maximal 5,87 Euro bei 25 Mahlzeiten im Verpflegungssystem Tiefkühlkost. 

12. Welche Mahlzeitenpreise zahlen Eltern derzeit für ein Mittagessen in Schulen in Deutschland?

Die KuPS-Studie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (2019) zu den Kosten- und Preisstrukturen in der Schulverpflegung ermittelte bundesweit durchschnittliche Mahlzeitenpreise, die die Eltern zahlen:  

  • Grundschulen 3,22 Euro
  • weiterführende Schulen 3,45 Euro
  • Förderschulen 3,31 Euro
13. Wie hoch sind die gesamten Kosten für ein Mittagessen unter Berücksichtigung des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen?

Zu dieser Frage hat die KuPS-Studie zu Kosten- und Preisstrukturen in der Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung  im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (2019) Ergebnisse vorgestellt. In Abhängigkeit des gewählten Verpflegungssystems sowie der Anzahl der zur Verfügung gestellten Mahlzeiten ergeben sich unterschiedliche kalkulatorische Kosten unter Berücksichtigung des DGE-Qualitätsstandards. Die Spannbreite der Mahlzeitenpreise, die die Vorgaben des DGE-Qualitätsstandards erfüllen, bewegt sich am Beispiel einer Grundschule mit 200 Mahlzeiten je nach Verpflegungssystem zwischen 5,03 Euro bei Warmverpflegung (Kombination von Eigen- und Fremdbewirtschaftung) und maximal 5,65 Euro bei Anlieferung von Kühlkost (Fremdbewirtschaftung). Die Modellkostenrechnungen zeigen zusammenfassend, dass erhöhte Qualitätsanforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards mit nur geringen Preissteigerungen verbunden sind.

Weitere Ergebnisse zu den Modellrechnungen finden sich hier. Die komplette Studie steht hier zum Download zur Verfügung.

14. Wo gibt es Beratung und Unterstützung?

Die Vernetzungsstellen Kitaverpflegung und Schulverpflegung in den Bundesländern sind zentrale Beratungs- und Informationsinstanzen für alle Akteur*innen vor Ort, die Hilfestellung bei der Organisation der Kita- bzw. Schulverpflegung benötigen. 

Die NQZ-Arbeitshilfendatenbank stellt eine Vielzahl von Handlungsleitfäden, Checklisten und Arbeitshilfen zur ergänzenden Unterstützung für die Settings Kindertagespflege, Kita und Schule zur Verfügung. Weitere Serviceangebote des NQZ sind u.a. Web-Seminare für Schulträger und e-learning Angebote (Prezi). 

Fortbildungs- und Beratungsangebote zur Kita - bzw. Schulverpflegung bietet auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.