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Expert*innen-Runde legt Ergebnisse zu gutem Ganztag vor

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Expertinnen und Experten aus dem Jugendhilfe- und Bildungsbereich haben in einem dreijährigen Prozess zur Umsetzung eines qualitätsvollen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beraten. Ihre Ergebnisse haben sie nun vorgestellt.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. Aus diesem Anlass haben über 100 Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung, Gewerkschaften und Verbänden und aus dem Jugendhilfe- und Bildungsbereich seit September 2018 maßgebliche Aspekte diskutiert, die aus ihrer Sicht für eine qualitätsvolle Umsetzung des Rechtsanspruchs relevant sind. Die Expert*innen-Runde „Rechtsanspruch guter Ganztag“ stellte insbesondere Fragen nach den Bedarfen und Perspektiven der beteiligten Personengruppen und Institutionen sowie Fragen zu Qualitätsanforderungen und administrativen und rechtlichen Möglichkeiten des Bundes in den Vordergrund ihrer Beratungen. Im Juni 2021 stellten die Fachleute ihre Ergebnisse vor.

Expert*innengruppe flankiert Gesetzesvorhaben zum Rechtsanspruch

Die Ergebnisse bündeln die Gelingensbedingungen für einen guten Ganztag, so das Veranstaltungsteam der Beratungen, das sich aus dem AWO Bundesverband und den Stiftungen Bertelsmann, Robert Bosch und Mercator zusammensetzt. Die entstandenen Expertisen, Rechtsgutachten und Debattenbeiträge würden wichtige Anregungen für den Gesetzgeber liefern, bei der gesetzlichen Ausformulierung des Rechtsanspruchs im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bzw. in den Schulgesetzen der Länder die Anforderungen an eine qualitätsvolle Ganztagsförderung angemessen zu berücksichtigen. Damit solle gewährleistet werden, das Potenzial guter Ganztagsangebote für mehr Chancengerechtigkeit und somit für bessere Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern besser auszuschöpfen.

Qualitätskriterien für einen guten Ganztag

In den entstandenen Publikationen setzen sich die Experten und Expertinnen mit einer qualitätsvollen Ausgestaltung des Ganztages auseinander. Die Debattenbeiträge befassen sich u.a.
 

  • mit einem Ganztag auf der Grundlage eines integrierten Bildungsverständnisses. Hier beschreiben die Fachleute Ganztagsangebote u.a. als wesentlichen Bestandteil der Lebenswelt von Kindern. Diese Lebensweltorientierung lasse keine Aufteilung in ein Vor- und Nachmittagsleben des Kindes zu, es müsse vielmehr ein gemeinsames Angebot geschaffen werden, das sinnstiftend und organisatorisch stimmig ist. Im Hinblick auf die Schulverpflegung merken die Autor*innen an, dass das Essensangebot die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen und einen Beitrag zu einer angenehmen und gesunden Esskultur leisten soll. Die Mensa müsse in eine insgesamt freundliche Einrichtungskultur einbezogen werden, damit sie zu einem Ort werden kann, den Kinder gerne aufsuchen. Schüler*innen sollten sich dort auch außerhalb der Mittagszeit mit Getränken und Obst versorgen können. Nicht zuletzt sei die Mensa ein Lernort, an dem die Bedeutsamkeit einer gesunden und sozial respektvollen Lebensgestal­tung erlebt werden kann.

     
  • mit den Möglichkeiten einer bundesrechtlichen Umsetzung von Qualitätskriterien. Das Rechtsgutachten „Einheitliche Qualitätskriterien für den Ganztag von Grundschulkindern – Möglichkeiten einer bundesrechtlichen Umsetzung“ gibt Empfehlungen für eine gestufte Umsetzung von Qualitätsstandards auf Bundesebene und regt hierzu auch einen „Ganztagspakt“ an, der ähnlich dem „DigitalPakt Schule“ eine finanzielle Förderung des Bundes für Investitionsvorhaben im Bereich baulicher Maßnahmen und der Ausstattung von Ganztagsschulen vorsieht. Weiterhin könne das kooperative Steuerungsmodell des KiQuTG („Gute-KiTa-Gesetz“) auch für die Qualitätsentwicklung bei der Ganztagsförderung genutzt werden, so der Autor des Gutachtens, Prof. Dr. Michael Wrase, Professor für Öffentliches Recht an der Stiftung Universität Hildesheim, Institut für Sozial-und Organisationspädagogik. Jedoch müssten andere Handlungsfelder für die Qualitätsentwicklung benannt werden als diejenigen, die für den frühkindlichen Bereich im KiQuTG angeführt sind.

Bildungs- und Lebensort Mahlzeit

Das NQZ macht in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des „Bildungsortes Mahlzeit“ aufmerksam. Eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Schulverpflegung ist nicht nur für das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen unabdingbar. Die Schule selbst ist auch Lebensort und damit Handlungsfeld für gesundes und nachhaltiges Ernährungslernen. Über mindestens zehn Schuljahre erwerben Kinder und Jugendliche wichtige Kompetenzen und bekommen wertvolle Impulse für ihr persönliches Ess- und Trinkverhalten. Ernährungsbildung im Unterricht findet idealerweise ihre Entsprechung in einer Schulmensa, die an gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Qualitätskriterien ausgerichtet ist. Als Alltagshandlung ist Essen und Trinken in der Schule in informelle Ernährungsbildung eingebettet. Diese ist lebensbegleitend und ermöglicht ein tägliches Erfahrungslernen und damit den Erwerb von Ernährungskompetenz. Die Esskultur, die von einem Speisenangebot ausgeht, hat deshalb Signalwirkung. Weil mit jeder Mahlzeit also  Bildung eng verknüpft ist, findet die Organisation und Gestaltung der Schulmahlzeiten bestenfalls eine feste Verankerung und pädagogische Einbettung im Ganztagsschulkonzept einer jeden Einrichtung.

Quelle und weitere Informationen

  • Pressemitteilung der AWO Bundesverband vom 24.06.2021: Expert*innen Runde legt Ergebnisse zu einem guten Ganztag vor