Zwei junge Mädchen sitzen auf der Straße und unterhalten sich.

Klaus Hebborn, Deutscher Städtetag

Quelle: pixabay © Pezibear

Das NQZ im Gespräch mit Klaus Hebborn, Beigeordneter und Leiter des Dezernats Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung beim Deutschen Städtetag. Das Interview wurde im September 2021 geführt.

Aktuell wurde der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen. Wie bewerten Sie diesen Beschluss?

Vom Grundsatz her ist das folgerichtig. Wir haben bisher im Schulbereich eine Betreuungslücke. Diese Lücke soll mit dem Rechtsanspruch ab 2026 geschlossen werden. Wir dürfen aber nicht nur isoliert auf die Betreuung schauen, denn im Ganztag spielt auch die Erziehung und der Förderaspekt eine große Rolle, mit dem alle Kinder gleiche Bildungschancen erhalten sollen. Auch von daher ist der Schritt hin zum Rechtsanspruch nachvollziehbar und notwendig. Wir sind zufrieden, dass der Rechtsanspruch gestuft kommt. Wir hatten aber von Anfang an Bedenken, wie das realisiert werden kann. Ein großes Problem ist der Fachkräftemangel, es fehlen Erzieher*innen und Lehrkräfte, denn wir müssen für rund eine Millionen Kinder zusätzliche Ganztagsplätze schaffen. Wir brauchen deshalb eine Fachkräfteoffensive, um diesen Bedarf zukünftig decken zu können. Es wird schon rein zeitlich Übergangslösungen geben müssen. Ein weiterer Aspekt sind die Finanzen. Es ist gut, dass es hier eine Einigung zwischen Bund und Ländern gegeben hat, aber es bleibt eine Finanzierungslücke bei den Betriebskosten, für die eine Lösung gefunden werden muss. Diese zusätzlichen Kosten dürfen nicht an den Kommunen hängen bleiben. Wir haben also Sorge, was die Umsetzbarkeit angeht. Die Schulverpflegung muss von vorneherein beim Bau und in der Betreuung mitgedacht werden. Wir werden uns nach der Bundestagswahl mit der neuen Regierung über Lösungen auseinandersetzen müssen.

Wie könnte eine Fachkräfteoffensive aussehen?

Man muss für den Beruf der Erzieher*in werben und auch Quereinsteiger finden. Ein großes Thema wird dann sein, welche Anforderungen wir an die Qualität der Ausbildung stellen. Ein weiteres Thema ist die Bezahlung, hier sind die Kommunen als öffentliche Träger und Arbeitgeber unmittelbar betroffen. Das Problem ist sicherlich nicht einfach zu lösen, hier sind Bund, Länder und Kommunen gefordert, eine Lösung zu finden. Es darf nicht sein, dass jede Kommune für sich auf dem Arbeitsmarkt Fachkräfte akquiriert, so dass sich Kommunen gegenseitig das Wasser abgraben. Hier muss es eine flächendeckende nationale Anstrengung geben.

Welche Bedeutung messen Sie der Schulverpflegung auf kommunalpolitischer Ebene zu?

Der Ansatz, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft ein gesundes und ausgewogenes Essen zur Verfügung zu stellen, ist aus kommunalpolitischer Sicht ein wichtiger Aspekt. Das hat besonders auch die Pandemie gezeigt, wo Schulen geschlossen werden mussten. Viele Städte sind hier kreativ geworden und haben den Kindern zum Beispiel Lunchpakete zur Verfügung gestellt. In der Schule hat jedes Kind gleichen Zugang zu gesunden Mahlzeiten. Damit haben Schulmahlzeiten bildungs- und sozialpolitisch einen sehr hohen Stellenwert, nicht nur im Kontext von Bildung, sondern auch im Hinblick auf die Gesundheit. Wir haben Stadtquartiere, wo Kinder ohne Frühstück in die Schule kommen oder am Tag keine warme Mahlzeit essen können. Insofern ist Schulverpflegung für die Kommunen ein sehr wichtiger Punkt, aber auch eine Aufgabe mit erheblichen Dimensionen und Herausforderungen.

Welche Herausforderungen sind das?

Wir haben Städte wie z. B. Oldenburg, die mit 50 Schulen in städtischer Trägerschaft und 29.000 Schüler*innen eine hohe Teilnahmequote haben und die Schulverpflegung sehr gut organisieren. Oder die Stadt Göttingen, die ihre Schulverpflegung zentral steuert. In großen Städten wie der Stadt Köln mit etwa 300 Schulen und 100.000 Schüler*innen sind das umgerechnet etwa 3 Millionen Schulmahlzeiten im Jahr. Dies zeigt die unterschiedlichen Dimensionen. Insgesamt erfordert das allein logistisch eine sehr hohe Leistung von den kommunalen Schulträgern. Dazu kommt die Qualitätsorientierung und die Nachhaltigkeit. Grundsätzlich ist die Schulverpflegung in den Städten sehr unterschiedlich, weil unterschiedliche Strukturen vorhanden sind. Beim Ganztag an Schulen sind vereinfacht drei Modelle zu unterscheiden: Der gebundene Ganztag wie z. B. in Gesamtschulen, der offene Ganztag und die Horte. Dazu kommen unterschiedliche Formen der Übermittagsbetreuung mit flexiblem Zeitrahmen, wo sich die Kinder mittags auch mit einem Butterbrot versorgen können. In den östlichen Bundesländern ist in der Hortbetreuung das Mittagessen automatisch mitgedacht. Diese Vielfalt von Ganztag macht nicht nur die föderalen Unterschiede deutlich, sondern zeigt auch, dass Ganztag sehr unterschiedlich ausgestaltet sein kann. Das erfordert viel Flexibilität. Wir haben außerdem eine gewisse Zweiteilung: In der Grundschule und in den Klassen 5 und 6 ist es breiter Konsens, dass die Kinder mittags in der Schule essen. Je älter die Kinder sind, desto mehr nimmt aber die Bereitschaft ab, in der Schulmensa zu essen. Im weiteren Sekundarbereich ist die Schulmensa für den Schulträger also ein gewisses wirtschaftliches Risiko.

Es gehört zum Bildungsauftrag von Schulen, Kinder und Jugendliche zu einem gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Lebensstil zu motivieren und zu befähigen. Welche Möglichkeiten stehen den Kommunen zur Verfügung, das Potenzial des „Bildungsortes Mahlzeit“ bestmöglich zu nutzen?

In der Frage, welche Anforderungen gelten, hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung mit ihren Standards einen Qualitätsrahmen geschaffen, der sehr umfassend ist. Ob dieser immer in voller Gänze erreicht werden kann, sei dahingestellt. Alle Schulträger, die ihre Schulverpflegung nicht selber betreiben und mit Dritten arbeiten wie Caterern oder Trägern des Offenen Ganztages, legen den DGE-Qualitätsstandard in ihren Ausschreibungen zugrunde. Von daher ist der Qualitätsrahmen gesetzt, aber dieser muss mit Blick auf die Vermittlung einer gesunden Ernährung durch weitere Maßnahmen flankiert werden. So muss in Schulen das Curriculum entsprechend ergänzt werden, so dass gesunde Ernährung in Schulfächern aufgegriffen werden kann. Es muss in dieser Hinsicht eine gewisse Einheit geschaffen werden, die Schulverpflegung braucht eine pädagogische Verzahnung und muss Bestandteil der Schulkultur werden. Außerdem braucht dieses Thema in der Ausbildung von Erzieher*innen und Lehrkräften mehr Aufmerksamkeit, damit alle hierfür kompetent sind. Was der Qualitätsstandard nicht so sehr berücksichtigt, ist der Einfluss der Eltern. Wir müssen versuchen, die Eltern besser einzubeziehen. Hier können die Kommunen punkten, denn sie verfügen über zahlreiche Bildungseinrichtungen, in denen Eltern auch niedrigschwellig angesprochen werden können. Es wäre gut, die gesunde Ernährung in das kommunale Portfolio aufzunehmen und vielfältige Zugänge zu gestalten. Insofern darf der „Bildungsort Mahlzeit“ nicht plakativ verkündet werden, sondern er muss in die kommunale Bildungslandschaft eingebunden werden. Mir ist bewusst, dass das ein durchaus nicht einfacher Weg ist. Wir haben auch in anderen Bildungsbereichen oder in bestimmten Erziehungsfragen Schwierigkeiten, Eltern gut zu erreichen. Aber überall dort, wo man mit Eltern ins Gespräch kommt, z. B. in Mütter-Kind-Kursen der Volkshochschulen oder in der Familienbildung, kann das Thema gesunde Ernährung als Bildungsthema verankert werden. Und vielleicht gibt es kreative Köpfe, die neue Formen der Elternansprache finden. Wir hätten es auch  nie für möglich gehalten, dass wir mit Impfmobilen auf Sportplätze oder in Einkaufszentren fahren – warum dann nicht auch mal eine Aktion in der Fußgängerzone mit gesunden Häppchen, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen?

Durch den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen sind Kommunen auch mit Blick auf die Bereitstellung von Schulmahlzeiten erheblich gefordert. Mit welchen Fragestellungen kommen Ihre Mitglieder in dieser Hinsicht auf Sie zu?

Die zentralen Fragestellungen unserer Mitglieder betreffen Räume, Ausstattungsvoraussetzungen und Personal. In der Pandemie kamen noch spezielle Fragen hinzu, ob etwa die Schulmensa noch geöffnet bleiben kann und wenn ja, mit welchen Möglichkeiten. Schulträger müssen als Aufgabenverantwortliche eine gewisse Infrastruktur in der Schule schaffen. Sie statten aber nicht nur Klassenräume, Sporthallen oder Aulen aus, sondern auch Mensen. Da stellen sich viele Fragen nach den verschiedenen Alternativen, um dem Qualitätsanspruch nach den DGE-Kriterien gerecht zu werden und auch Nachhaltigkeitsaspekte wie z. B. ein Bio-Angebot umzusetzen. Konkret stellen sich Fragen nach der Verpflegungsorganisation, ob diese mit eigenen Küchen und eigenem Personal oder in Zusammenarbeit mit Caterern oder in Kooperation mit anderen Partnern vorgenommen werden kann. Ein weiteres häufiges Anliegen ist die Frage nach der richtigen Ausschreibung der Schulverpflegung. Schulträger werden täglich von eine Menge Caterern kontaktiert, hier gilt es, aus der Vielfalt das richtige Angebot auszuwählen.

Wie können Sie Ihre Mitglieder unterstützen?

Unsere Aufgabe als Deutscher Städtetag ist es, den Austausch zwischen den Städten zu organisieren und dafür zu sorgen, dass gute Beispiele allen Mitgliedern bekannt werden. Wir veranstalten z. B. Seminare und veröffentlichen Handreichungen, in denen sich Städte präsentieren, damit sich gute Lösungen nach dem Schneeballsystem verbreiten. So versuchen wir beispielsweise auch, Musterausschreibungen zu finden und diese den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Wir sehen uns hier vor allem als Multiplikator.

Wo können Kommunen noch mehr gestärkt werden?

Wir wären sehr froh, wenn es Standards für den Mensabau gäbe, also Raumprogramme für Schulbauten in Bezug auf die Mensa. Bisher macht es jede Kommune anders und oftmals werden Entscheidungen abhängig von der Frage getroffen, ob dafür Geld vorhanden ist. Hier wünschen wir uns vergleichbare Rahmenbedingungen. Diese könnten wir u.a. erreichen, wenn es hinsichtlich der verschiedenen Verpflegungsmodelle Standards gäbe etwa in Bezug auf Raumgröße und Ausstattung oder auf einen gewissen Personalstandard für Hauswirtschaftskräfte. Natürlich muss so ein Standard flexibel sein, aber er sollte auch mit einer gewissen Verbindlichkeit und natürlich mit auskömmlicher Finanzierung ausgestattet sein, damit er für alle Kommunen anwendbar wird. Also auch für die, die nicht so finanzstark sind. Es wäre gut, wenn es hier zu einer Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern kommen würde. Weiterhin wäre es wichtig, die Schulträger verstärkt zu beraten und weiterzubilden. Für Schulverwaltungen ist die Schulverpflegung oftmals ein fachfremdes Thema. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die Beratungen der Vernetzungsstellen Schulverpflegung. Insgesamt müssen wir mehr in gesunde Ernährung investieren, deshalb müssen entsprechende Strukturen für das Mittagessen beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule von vorneherein mitgedacht werden. Leider ist das bisher nicht der Fall. Die Kommunen dürfen nicht auf der Finanzierung sitzen bleiben. Wenn das passiert, brauchen wir über gesunde Ernährung erst gar nicht nachzudenken.

Was ist Ihre Zukunftsvision von einer gesundheitsförderlichen Schulverpflegung?

Wenn wir den Rechtsanspruch auf Ganztag als Ausgangspunkt für die Überlegung nehmen, wie eine Schule der Zukunft aussehen könnte, dann wäre das eine Schule nach dem Modell des „Lernhauses“, wie es das z. B. in München gibt. Eine Schule, die von der baulichen Anlage her so aufgebaut ist, dass gemeinsames Lernen und Leben den ganzen Tag über möglich ist und die eine hohe Aufenthaltsqualität bietet. Teil dieser neuen Schulkultur ist natürlich das gemeinsame Essen und Trinken. Wenn wir es schaffen, den Rechtsanspruch in diese Richtung weiterzuentwickeln, dann wäre das für alle Kinder und für alle Städte eine tolle Perspektive.