Mädchen in der Kita hält einen Becher und lächelt in die Kamera

Qualitätsentwicklung

Quelle: spass@adobe stock

Wie lässt sich die Verpflegung in Kitas qualitativ verbessern und sichern? Das gelingt vor allem, wenn sich Verantwortliche für mehr Qualität und Nachhaltigkeit engagieren. Hilfe finden sie unter anderem im DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas.

Qualitätsentwicklung von Anfang an

An der Qualitätsentwicklung der Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder sind unterschiedliche Personen und Organisationseinheiten beteiligt. Kitaträger und Kitaleitung bestimmen im Wesentlichen die Rahmenbedingungen und definieren dadurch die Qualität. Über die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen der Länder haben in der Regel auch die Eltern die Möglichkeit zur Mitbestimmung. Einfluss auf das Gelingen einer hohen Verpflegungsqualität haben zudem das pädagogische Personal, das Küchenteam oder der Speisenanbieter. Idealerweise engagieren sich alle genannten Akteure im Qualitätsentwicklungsprozess für eine gesundheitsförderliche und nachhaltigere Kitaverpflegung.

Qualität entwickeln und sichern – Verpflegungskonzept ist Basis

Die meisten Kitas in Deutschland bieten täglich Mahlzeiten an. Häufig fehlt es aber an Vereinbarung zur Qualität der Mahlzeiten. Ein Verpflegungskonzept kann Abhilfe schaffen und Verabredungen zur Verpflegungsqualität transparent und verbindlich machen. Eine Auseinandersetzung zu möglichen Kriterien im Kreis der Akteure ist ein erster wichtiger Schritt, die Qualität des Angebotes zu überprüfen und zu verändern. Mit einem Verpflegungskonzept, das strukturell auf Trägerebene verankert ist, können Kitas und Träger ihre Werteorientierung in Verpflegungsfragen definieren. Sie dokumentieren, welche Speisenqualität ihnen wichtig ist, unter welchen Rahmenbedingungen sie das Mahlzeitenangebot gestalten und was die Kinder bei und mit den Mahlzeiten lernen. Zentrale Qualitätskriterien sind unter anderem diese:

  • Zusammensetzung des Speisenangebotes,
  • Gestaltung von Ess-Situationen,
  • Grundsätze zur Nachhaltigkeit,
  • Zusammenarbeit mit den Eltern,
  • Zusammenarbeit des Kitateams,
  • Hygiene und rechtliche Aspekte und
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung.


Mithilfe des Verpflegungskonzeptes kann die Qualität regelmäßig überprüft und wenn notwendig, verändert und weiterentwickelt werden.

 

 

Grafik zeigt die Räume einer Kita: Küche, Lager, Gruppenraum, Leitungsraum, Teamraum und Flur. Im Außenbereich der Garten und Gemüsebeete.
Vernetzungsstellen Kitaverpflegung

Verpflegungskonzept erstellen

Checklisten, Leitfäden und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Erstellung eines Verpflegungskonzeptes für Kita-Träger und Kitas in der NQZ-Arbeitshilfendatenbank.

Beschaffungsmanagement als wichtiger Ausgangspunkt


Träger nehmen im Qualitätsentwicklungsprozess eine zentrale Rolle ein. Als Verantwortliche haben sie wesentliche Einflussmöglichkeiten auf Qualität und Akzeptanz des Angebotes, unabhängig davon, ob sie die Verpflegungsleistung mit eigenem Personal erbringen oder einen Speisenanbieter beauftragen.

In Deutschland gibt es insgesamt 59.323 Tageseinrichtungen für Kinder. 67 % der Einrichtungen sind in freier Trägerschaft (z. B. Wohlfahrtsverbände, Kirchen), 33 % befinden sich in öffentlicher Trägerschaft (Stand 1. März 2022). (11) Als öffentliche Auftraggeber sind die Kommunen bei der Beauftragung von Unternehmen an die vergaberechtlichen Vorschriften gebunden. Sie müssen die Verpflegungsleistung also ausschreiben. Ob auch freie Kitaträger bei der Organisation der Mittagsverpflegung die vergaberechtlichen Vorschriften anwenden müssen, muss im Einzelfall rechtlich beurteilt werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Vergabe bzw. der Vertragsunterlagen ist die Leistungsbeschreibung. Bei der Beauftragung eines Speisenanbieters empfiehlt sich, das Verhältnis mit einem Vertrag auf Basis einer Leistungsbeschreibung abzusichern, auch wenn der Träger bzw. die Einrichtung nicht zur Anwendung des Vergaberechtes verpflichtet ist. Alle Anforderungen an die Gestaltung der Verpflegung, die sich aus der Verpflegungsqualität, den Bedürfnissen und Bedarfen der Zielgruppe und der Nachhaltigkeit ergeben, können hiermit definiert werden. Weiterhin eignet sich ein Vertrag als Instrument zur Qualitätskontrolle. 

Weil der Beschaffungsprozess komplex ist und spezifisches Fachwissen erfordert, unterstützt das NQZ mit dem Angebot von E-Learning-Angeboten Kitaträger bei dieser Aufgabe. In der NQZ-Arbeitshilfendatenbank stehen Interessierten darüber hinaus zahlreiche Materialien zum Thema zur Verfügung. Ebenso beraten die Vernetzungsstellen Kitaverpflegung vor Ort in den Bundesländern.

DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas

Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit


Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat Im Rahmen des nationalen Aktionsplans IN FORM und im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas entwickelt. Im Fokus der Empfehlungen steht eine abwechslungsreiche Lebensmittelauswahl, die Kindern im Alter ab einem Jahr eine große Geschmacksvielfalt ermöglicht. Der Standard gibt verantwortlichen Akteuren Orientierung und bietet Verlässlichkeit in Bezug auf eine bedarfsgerechte Nährstoff- und Energieversorgung. Der Qualitätsstandard berücksichtigt außerdem zahlreiche Aspekte der Nachhaltigkeit. So werden etwa Anforderungen an eine pflanzenbetonte (ovo-lacto-vegetarische) Verpflegung formuliert oder Möglichkeiten für eine abfallarme Kitaverpflegung vorgestellt. Mehr zu den Möglichkeiten einer nachhaltigeren Kitaverpflegung hier.


Die Empfehlungen fassen entlang der gesamten Prozesskette alle Bereiche der Verpflegungsorganisation zusammen. Neben wissenschaftlich basierten Kriterien für die ernährungsphysiologische Qualität definiert der Qualitätsstandard auch strukturelle und organisatorische Voraussetzungen: von der Essatmosphäre über pädagogische und rechtliche Aspekte bis hin zur Personalqualifikation. Auch das Schnittstellenmanagement für die interne Qualitätssicherung findet Berücksichtigung. Der Qualitätsstandard wendet sich sowohl an Träger und Kitas als auch an Speisenanbieter. Aus den Qualitätskriterien können die Beteiligten Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten ableiten und Aufgaben definieren.


Instrument zur Qualitätsentwicklung


Der Qualitätsstandard ist damit ein wichtiges Instrument für die Qualitätsentwicklung und ‑sicherung. Eine Verankerung kann z. B. in Form einer Leitlinie auf landes- oder kommunalpolitischer Ebene erfolgen. So ist die Anwendung des Qualitätsstandards in den Bundesländern Thüringen und Saarland landesweit durch eine gesetzliche Regelung verpflichtend vorgeschrieben. Auch Träger können eine flächendeckendere Umsetzung erreichen, indem sie den Qualitätsstandard für alle Einrichtungen in ihrem Verantwortungsbereich in einem Verpflegungskonzept aufgreifen. Niedrigschwellig kann auch jede Kita selbst mithilfe einer Checkliste erste Handlungsfelder für eine Optimierung identifizieren. Für alle weiteren Schritte gilt dann: Jeder Schritt zählt und Veränderungen brauchen Zeit. Wichtig ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Anfang zu machen.


Arbeitshilfen zur Anwendung des DGE-Qualitätsstandards
 


Zertifizierung


Für die Kitaverpflegung ist eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung möglich. Kitas können dabei entweder nur das Mittagessen oder über ein Zusatzmodul das gesamte Mahlzeitenangebot inklusive Frühstück und Zwischenverpflegung zertifizieren lassen. Anhand des DGE-Qualitätsstandards werden die Lebensmittelqualität, die Speisenherstellung und die Speisenplanung beurteilt sowie lebensweltliche Rahmenbedingungen bewertet. Für bereits zertifizierte Einrichtungen (Logopartner) besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Zusatz-Zertifizierung „Nachhaltige Verpflegung“ zu erhalten. Die Vorteile einer Zertifizierung auf einen Blick:
 

  • sorgt für eine dauerhafte interne Qualitätssicherung,
  • bietet regelmäßige Maßnahmen zur Fortbildung und Qualifizierung,
  • gibt wertvolle Impulse durch Feedbackgespräche bei Audits und Re-Audits,
  • bietet einen Wettbewerbsvorteil.


Weitere Informationen zur Zertifizierung der Kitaverpflegung finden Interessierte hier.

 

Coverbild Broschüre DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas

DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas

Der Qualitätsstandard zeigt, wie ein gesundheitsförderliches und nachhaltigeres Verpflegungsangebot in Kitas aussehen kann.

Akteure in der Kitaverpflegung

Um ein gemeinsames Qualitätsverständnis zu entwickeln und dies auf allen Ebenen umzusetzen, ist eine Vernetzung aller Akteure notwendig. Eine hochwertige Verpflegungsqualität erfordert vor allem ein Zusammenspiel auf allen Kompetenz- und Entscheidungsebenen der Bildung, Betreuung und Erziehung. Welche Akteure sich am Qualitätsentwicklungsprozess beteiligen und mit welchen Verantwortlichkeiten sie mitwirken, zeigt die nebenstehende Abbildung.

Bund

In Deutschland steht das Bildungswesen unter Aufsicht des Bundes, die Zuständigkeit für die Bildungs- und Kulturpolitik liegt bei Bundesländern. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung setzt der Bund Standards, die auch die Kitaverpflegung betreffen. Mit Blick auf die Qualitätsentwicklung in der Kitaverpflegung fördert der Bund die Projekt- und Netzwerkarbeit der Vernetzungsstellen Kitaverpflegung der Länder sowie auf Bundesebene die Arbeit des Nationalen Qualitätszentrums für Ernährung in Kita und Schule. Mit der Beauftragung zur Entwicklung der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas hat der Bund die Qualitätsentwicklung weiter vorangebracht.

Weiterhin werden die Bundesländer seit November 2019 mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) unterstützt. Im Förderzeitraum zwischen 2019 und 2022 hat der Bund 5,5 Milliarden Euro investiert. Über die Verwendung der Gelder haben die Bundesländer je nach Bedarf individuell entschieden (4). Das NQZ hat in diesem Rahmen die Bundesländer bei der Weiterentwicklung der Qualität der Ernährungsbildung unterstützt. Die aufgebauten Netzwerkstrukturen werden im Bundeszentrum für Ernährung verstetigt. Zum 1. Januar 2023 schließt das KiTa-Qualitätsgesetz an diesen Förderzeitraum an. Der Bund stellt den Ländern mit insgesamt rund vier Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2024 weitere Mittel zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. (4)
 

Landesregierung

Der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag in Kitas wird in den landesrechtlichen Regelungen ausführlich beschrieben. Die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen die Kitaverpflegung insoweit, als dass sie etwa Regelungen zur (Mit-)Finanzierung durch die Eltern, deren Mitbestimmungsrechte (auch in Bezug auf das Mittagessen) oder Vorgaben zum Leistungsumfang und zur Angebotsstruktur machen (z. B. bei einer bestimmten wöchentlichen Betreuungszeit). In Bezug auf eine konkrete Verpflegungsqualität beschreiben die Ländergesetze meist nur allgemein die Notwendigkeit für eine qualitativ hochwertige und gesundheitsförderliche Ernährung (Ausnahme: Thüringen und Saarland). (12)

Alle Bundesländer verstehen Ernährung als Bildungsaufgabe von Kitas und haben dies entsprechend in ihren Bildungsplänen für frühkindliche Bildung verankert (6). Dabei haben die Bildungspläne Empfehlungscharakter und sollen als Anregung und Leitlinie für die pädagogische Praxis gelten. Der Aspekt der Verhaltensprävention wird zwar meist berücksichtigt, noch zu selten besteht aber ein Schulterschluss zur Verhältnisprävention im Rahmen der Verpflegung (1).

Träger

Kitaträger haben großen Einfluss auf die Verpflegung: Sie entscheiden wesentlich über die Rahmenbedingungen, unter denen Kita-Mahlzeiten angeboten werden, etwa durch die Beauftragung eines Speisenanbieters oder durch die Schaffung entsprechender Infrastruktur vor Ort. Dies gilt für die technisch-räumliche und für die personelle Ausgestaltung in den Kitas. So entscheiden Träger beispielsweise darüber, ob und in welchem Stundenumfang eine Hauswirtschaftskraft beschäftigt wird. Mit ihrem Leitbild bestimmen sie zudem, welchen Stellenwert die Verpflegung in der Kita hat (2).

In Deutschland gibt es 59.323 Kindertageseinrichtungen (Stand 1. März 2022). Ihre Trägerschaft verteilt sich zu 33 % auf öffentliche Träger und zu 67 % auf freie Träger (u.a. Wohlfahrtsverbände, Kirchen). Elterninitiativen machen nur einen kleinen Anteil an allen Trägerschaften aus (7 %). Die Heterogenität der Trägerlandschaft geht mit einer unterschiedlichen Schwerpunktsetzung und damit sehr vielfältigen Voraussetzungen und Ressourcen für eine angemessene Verpflegung in Kitas einher. Die Prozesse zur Qualitätsentwicklung im Bereich Verpflegung und Ernährungsbildung sind in der Praxis unterschiedlich professionell ausgestaltet. Für pädagogische Fachkräfte müssen Ausbildungsinhalte und Fortbildungsangebote zum Thema Ernährung qualitativ und quantitativ ausgebaut werden, belegt die Studie Ernährungsbezogene Bildungsarbeit in Kitas und Schulen, die das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) in Auftrag gegeben hat. 

Kitas

In Kitas haben Leitungskräfte eine Schlüsselfunktion bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität. Sie arbeiten eng mit dem Träger und den Eltern zusammen und tragen die Verantwortung für die pädagogischen und organisatorischen Aufgaben der Einrichtung. Die pädagogischen Fachkräfte begleiten täglich die Mahlzeiten und vermitteln dabei wichtige Kompetenzen. Gemeinsam mit der Kitaleitung stehen sie als enge Bezugspersonen der Kinder im Mittelpunkt, um Bildungsinhalte rund um Essen, Trinken und Lebensmittel in die Lebens- und Lernwelt Kita zu integrieren.

Die Vorbildwirkung der pädagogischen Fachkräfte bei der Vorbereitung und Gestaltung der Mahlzeiten, beim Füttern oder bei der Begleitung des Geschehens am Tisch ist für das Ernährungslernen der Kinder essentiell. Denn Kinder ahmen dieses Verhalten nicht nur nach, sondern sie erfahren dadurch Orientierung und Sicherheit (7). Häufig sind sich Fachkräfte ihrer professionellen Rolle bei den Mahlzeiten nicht bewusst, weil ihnen hierzu spezifische fachliche Kompetenz fehlt (6).

Mehrheitlich (ca. 62 %) ist in den befragten Kitas keine Fachkraft für die Verpflegung angestellt, lediglich etwa 38 % der Einrichtungen beschäftigten Fachkräfte mit einer einschlägigen Berufsausbildung wie Hauswirtschafter*in oder Koch*Köchin (1). Die meisten Einrichtungen mit einem Mittagessensangebot (56 %) berücksichtigen keine Standards für die Verpflegung. Überdurchschnittlich häufig existieren Verpflegungsstandards in solchen Einrichtungen, deren Bundesländer entsprechende landesgesetzliche Vorgaben formuliert haben (u.a. Saarland (79 %), Mecklenburg-Vorpommern (70 %), Bremen (70 %)). (15) Die Anwendung von Qualitätsstandards bei der Ausschreibung und Vergabe bzw. bei der Vertragsgestaltung ist für die Gestaltung und Sicherung von Qualität wesentlich.

Gefragt nach den größten Herausforderungen bei der Gestaltung der Verpflegung nennen die Kitas das Kostenmanagement, die Zufriedenheit der Kinder und Platzmangel. (1) Mehr dazu unter Zahlen & Fakten zur Verpflegung in Kitas.

Speisenanbieter

Mehr als die Hälfte der Kindertagesstätten in Deutschland werden von Speisenanbietern beliefert (1). Zum Ausbildungsgrad der Speisenanbieter für die Kitaverpflegung liegen keine aussagekräftigen Daten vor. Qualifizierte Küchen- und Hauswirtschaftskräfte in Kitas und bei Speisenanbietern sind ein wesentlicher Baustein für Qualität.

Die Branche der Gemeinschaftsverpflegung ist wie alle Branchen von einem Personal- und Fachkräftemangel betroffen. Fachleute sehen die Gefahr, dass künftig Kitas und Schulen gerade im ländlichen Raum nicht mehr beliefert werden können, weil es dort kaum mehr Speisenanbieter geben wird. Vermutet wird außerdem eine Zentralisierung auf Betriebe, die Verpflegungsleistungen hochgradig professionell anbieten, zu Lasten kleinerer Unternehmen. (Mehr zum Thema Personal- und Fachkräftemangel im Interview mit Prof. Dr. Stephanie Hagspihl, Hochschule Fulda.)

Kitaträger können dem begegnen, indem sie stärker in Ausbildung, Qualifizierung und Gewinnung von Mitarbeitenden in Kitaküchen investieren. Das Vergabe- bzw. Vertragsrecht ermöglicht es außerdem, entsprechende Personalqualifikation bei Speisenanbietern einzufordern. Auch bei den Trägern selbst muss spezifisches Wissen zur Gestaltung einer zielgruppengerechten, gesundheitsfördernden und nachhaltigen Verpflegung vorhanden sein, damit Qualitätsentwicklung und -sicherung stattfinden kann.

Eltern

Eltern geben ein großes Stück der Verantwortung ab, wenn sie ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen geben. Im Sinne einer gleichberechtigten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist ihre enge Beteiligung wünschenswert. Deshalb sieht das Sozialgesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe vor, die Eltern "an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen". (5) Die Zusammenarbeit zwischen Kita und Eltern zur Organisation und Gestaltung der Verpflegung und Ernährungsbildung wird häufig als herausfordernd beschrieben, weil unterschiedliche Werteorientierungen oder pädagogische Vorstellungen bestehen können.

Ein wichtiger Baustein ist ein regelmäßiger Informationstransfer, der den Kita-Alltag transparent macht und Eltern daran teilhaben lässt. Hilfreich ist weiterhin ein professionelles Grundverständnis der pädagogischen Fachkräfte zur Ernährungsbildung und Verpflegung. Wenn die Kita Qualitätsmerkmale zu einer gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Ernährung oder zum Umgang mit Kindern beim Essen beschreibt, schafft dies Sicherheit für alle Beteiligten. Idealerweise sind diese Qualitätskriterien in einem Verpflegungskonzept ausführlich und nachvollziehbar zusammengefasst und werden den Eltern schon beim Aufnahmegespräch erklärt. Auf dieser Basis kann ein wertschätzender Dialog mit Eltern gestaltet werden, der auch unterschiedliche Perspektiven zulässt.

Nachhaltige Kitaverpflegung

Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz spielt die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas (und Schulen) eine herausragende Rolle. Denn das Ernährungsverhalten wird in hohem Maße durch die Ernährungsumgebung geprägt. Die nachhaltigere Gestaltung der Angebote in der Außer-Haus-Verpflegung bewerten Wissenschaftler*innen daher als besonders wirksam (8, 9). Es herrscht wissenschaftlicher Konsens, dass insbesondere die Erhöhung des Anteils pflanzlicher Produkte bei gleichzeitiger Verringerung des Anteils tierischer Produkte einer der wirkungsvollsten Maßnahmen ist.

Fleischangebot in Kitas zu hoch

Untersuchungen zum Speisenangebot in Kindertagesstätten in Deutschland zeigen einhellig, dass die Empfehlungen des DGE-Qualitätsstandards für das Angebot von Fleisch und Fleischerzeugnissen deutlich überschritten werden (1, 2, 3, 10). Damit können negative gesundheitliche Auswirkungen verbunden sein, vor allem, wenn es sich um verarbeitete, panierte oder frittierte Fleischerzeugnisse handelt. Damit einher geht außerdem häufig ein vermindertes Angebot von Gemüse und Obst. Ein empfehlungsgerechtes Angebot ist deshalb nicht nur förderlich für den Klimaschutz, sondern besonders auch für den Gesundheitsschutz der Kinder.

 

Attraktives pflanzenbasiertes Angebot

Kinder erwerben bei den Mahlzeiten grundlegende und dauerhaft prägende Ernährungskompetenzen. Sie akzeptieren ein pflanzenbetontes Mahlzeitenangebot, wenn es ihnen gut schmeckt und sie satt werden. Wenn Mahlzeitensituationen außerdem so gestaltet sind, dass Kinder positiv und neugierig agieren können, schafft das eine hohe Akzeptanz auch bei den Eltern und im Kita-Team. Es gibt viele Ansatzpunkte, Kitamahlzeiten nachhaltiger zu gestalten. Verschiedene Projekte und Initiativen haben diese Thematik aufgegriffen und Handlungsempfehlungen abgeleitet. In der NQZ-Arbeitshilfendatenbank gibt es darüber hinaus zahlreiche Materialien. Das NQZ stellt außerdem Praxisbeispiele mit Gelingensfaktoren vor.

Zu gut für die Tonne

Die bundesweite Strategie „Zu gut für die Tonne“ wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) initiiert, um Verantwortliche entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln zu sensibilisieren. In nationalen Dialogforen diskutieren die verschiedenen Sektoren Strategien zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen. Das Dialogforum Außer-Haus-Verpflegung erarbeitet Empfehlungen für die Gemeinschaftsverpflegung. 

Mehr Informationen zur Kampagne hier.
 

Bio kann jeder – Nachhaltig essen in Kita und Schule

Die Kampagne "Bio kann jeder – nachhaltig essen in Kita und Schule" ist Teil des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL), das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ins Leben gerufen wurde. Seit über zehn Jahren unterstützt die Initiative Kitas und Schulen mehr Nachhaltigkeit in ihren Verpflegungsangeboten umzusetzen. Dazu u.a. werden in allen Bundesländern Workshops angeboten.

Mehr Informationen zu Inhalten und Terminen hier.

 

 

BioBitte - Mehr Bio in öffentlichen Küchen

Die bundesweite Initiative will dazu beitragen, mehr Bio-Produkte in der Außer-Haus-Verpflegung einzusetzen. BioBitte richtet sich an politische Entscheider*innen, Vergabestellen, Fachreferate sowie Verantwortliche in der Gemeinschaftsverpflegung. Die Initiative stellt dazu u.a. Hintergrundinformationen, Handlungshilfen und Beispiele guter Praxis vor und lädt zu Veranstaltungen ein.

Mehr Informationen und ein Erklärfilm zur Initiative.

Schnittstellenmanagement

Kommunikation koordinieren – Partizipation fördern

 

Damit Qualitätsentwicklung erfolgreich gemeinsam gestaltet werden kann, ist ein offener und organisierter Austausch eine gute Voraussetzung. Ein gutes Schnittstellenmanagement sorgt dafür, dass die Kommunikation in alle Richtungen gelingt und alle Beteiligten mit einbezogen werden. Möglichkeiten für Partizipation gibt es viele: Von der Elterninformation oder der Kinderbefragung über Aktionen, Veranstaltungen und Projekte bis zur aktiven Mitgestaltung der Mahlzeiten. Von großer Bedeutung ist auch der regelmäßige Austausch der Einrichtung mit dem Speisenanbieter und dem Träger, um auf besondere Situationen oder Bedürfnisse partnerschaftlich und flexibel reagieren zu können. Wenn sich alle beteiligen können, fördert das die Akzeptanz der Kitaverpflegung.

Eine ideale Maßnahme der Beteiligung ist die Gründung eines Verpflegungsausschusses, der mit Personen der verschiedenen Verantwortungs- und Interessenbereiche besetzt ist. Hierzu gehören Kitaleitung, Mitarbeitende und Eltern sowie Vertreter des Trägers und des Speisenanbieters. Es gilt, jeweilige Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar zu definieren und Prozesse transparent nach innen und außen zu kommunizieren. Ob mit oder ohne Verpflegungsausschuss, in jedem Fall sollte eine Person offiziell benannt werden, die die Kommunikation aus allen Bereichen bündelt und koordiniert: der*die Verpflegungsbeauftragte*r.

Diese Funktion kann ein*e Mitarbeiter*in der Einrichtung oder des Trägers übernehmen (z. B. Fachberatung). Die zentrale Aufgabe ist die Steuerung der Kommunikation zwischen allen Beteiligten – sprichwörtlich an der Schnittstelle.
 

Der*die Verpflegungsbeauftragte kann:
 

  • überprüfbare Kriterien für die interne Qualitätssicherung festlegen,
  • Veränderungen anstoßen und begleiten, zum Beispiel auf Basis des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas,
  • Absprachen, Ziele und Prozesse dokumentieren und fortlaufend überprüfen,
  • mit allen Personen, die für die Verpflegung in der Einrichtung eine Rolle spielen, im Austausch stehen,
  • Feedbackmöglichkeiten schaffen,
  • Probleme oder Beschwerden an die Zuständigen kommunizieren,
  • informieren, wenn Verbesserungen aufgrund von Kritik angestoßen und umgesetzt wurden.
     

Ein gutes Schnittstellenmanagement trägt maßgeblich dazu bei, alle Beteiligten einzubeziehen und ist daher ein wesentlicher Faktor für das Gelingen und die Akzeptanz der Verpflegung in der Kita.

Quellen

  1. Tecklenburg E, Arens-Azevêdo U, Pfannes U: Verpflegung in Kindertageseinrichtungen (VeKita). Ernährungssituation. Bekanntheitsgrad und Implementierung des DGE-Qualitätsstandards, in: Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Ernährungsbericht 2016. (2016)
  2. Arens-Azevêdo U, Hesse I, Tecklenburg E: Qualität der Kita- und Schulverpflegung in Rheinland-Pfalz. (2017) 
  3. Arens-Azevêdo U, Pfannes U, Tecklenburg E: Is(s)t KiTa gut? KiTa Verpflegung in Deutschland: Status Quo und Handlungsbedarfe. Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. (2014).
  4. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
  5. Sozialgesetzbuch (SGB VIII): Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe, § 22a SGB VIII Förderung in Tageseinrichtungen.
  6. Studie „Ernährungsbezogene Bildungsarbeit in Kitas und Schulen“. Schlussbericht der Universtität Paderborn für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2018)
  7. Methfessel B, Höhn K, Miltner-Jürgensen B (2016): Essen und Ernährungsbildung in der Kita. Entwicklung – Versorgung – Bildung. Stuttgart: Kohlhammer Verlag.
  8. Synopse „Ernährungspolitische Strategien zur Förderung pflanzenbasierter Ernährungsweisen in Deutschland“ des Ecologic Instituts (2022).
  9. Gutachten "Politik für eine nachhaltigere Ernährung" des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (2020)
  10. Verbraucherzentrale NRW: Repräsentative Elternbefragung zum Angebot vegetarischer Mahlzeiten in Kitas und Grundschulen (2022).
  11. Statistisches Bundesamt: Tageseinrichtungen für Kinder nach Art und Trägern (Stichtag 1. März 2022).
  12. Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und Technische Universität Dortmund: ERiK Forschungsbericht II. Befunde des indikatorengestützten Monitorings zum KiQuTG (2022)

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