Zoom-Foto vom Treffen des NQZ Expertenkreises 2022
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4. NQZ Expertenkreis: Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule

Quelle: BLE

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 stand im Zentrum des diesjährigen NQZ Expertenkreises. Interessensvertreter*innen aus Bund und Ländern diskutierten die Frage, wie die Mittagsverpflegung frühzeitig strukturell gestärkt werden kann.

Auf Einladung des NQZ diskutierte der Expertenkreis am 23. Juni 2022, welche Herausforderungen sich aus dem beschlossenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule für die Organisation der Schulverpflegung ergeben. Der Rechtsanspruch tritt am 1. August 2026 in Kraft und wird zu einer deutlich höheren Teilnahmequote an der Schulverpflegung führen. Zum diesjährigen Expertenkreis eingeladen waren neben dem bestehenden Netzwerk außerdem Vertreter*innen des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend, in dem der Rechtsanspruch gesetzlich verankert ist. 

Lern- und Lebensort braucht integriertes Mahlzeitenangebot

Einig waren sich die Expertinnen und Experten, dass mit dem Rechtsanspruch die Bedeutung einer gesundheitsförderlichen und nachhaltigeren Schulverpflegung weiter zunehmen wird. Die Verpflegung ist nicht nur ein Teilaspekt im Ganztag, sondern Essen und Trinken in der Schulgemeinschaft sind grundlegende Bausteine für die geistige und körperliche Entwicklung, das gesunde Aufwachsen und das gute Lernen. Wenn Kinder bis zu acht Stunden am Tag in der Schule verbringen, ist die Schule nicht nur Lern- sondern auch Lebensort. Das erfordert ein Schulkonzept, das auch die Mensa mit einem schmackhaften und akzeptierten Mahlzeitenangebot als Teil der Ganztagskultur mitdenkt.

Infrastruktur für Schulverpflegung frühzeitig mitdenken

Vielfach wird die Verpflegung im Diskurs um den Ganztagsausbau noch gar nicht bzw. nur unzureichend mitgedacht. Was zeigt, dass sich Verantwortliche Akteure der hohen Bedeutung der Schulverpflegung noch nicht immer ausreichend bewusst sind. Es fehlen vor Ort infrastrukturelle Voraussetzungen für die zu erwartenden steigenden Schüler*innen-Zahlen in der Mensa. Um der Verpflegung im Kontext des Rechtsanspruchs die notwendige Bedeutung zu verleihen, hat das NQZ das Thema frühzeitig auf die Agenda des Expertenkreises gesetzt. Der interdisziplinäre Austausch diente daher der Diskussion, wie die verbleibende Zeit bis August 2026 so effektiv wie möglich genutzt werden kann.

Problembewusstsein geschaffen und erste Schritte abgestimmt

Die Expert*innen aus Wissenschaft, Praxis und Politik haben ihre Sichtweisen auf wesentliche Problematiken dargestellt und sich über mögliche und zielführende Schritte und Wege ausgetauscht. Deutlich wurde die Notwendigkeit, alle relevanten Akteure auf Bund- und Länderebene in den nun gebotenen Qualitätsentwicklungsprozess einzubinden und für dieses Thema zu motivieren. Auch für kommunale Verantwortungsträger gewinnt damit eine gesundheitsförderliche und nachhaltigere Schulverpflegung deutlich an Relevanz, gerade auch vor dem Hintergrund aktueller Krisen. Das NQZ wird in diesem Sinne seine strategische Rolle als Initiator, Koordinator, Brückenbauer und Informationsvermittler wahrnehmen.

Das NQZ bedankt sich bei den Teilnehmenden für die konstruktive Zusammenkunft und freut sich auf das weitere gemeinsame Wirken zu dieser herausfordernden und zugleich chancenreichen Aufgabe.

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