Grundschulmädchen schreibt in ihr Schulheft.
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Finanzierung des Mittagessens durch das Bildungs- und Teilhabepaket

Quelle: pixabay © picjumbo

Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg hat im Land eine Umfrage zur Finanzierung des Mittagessens in Schulen über das Bildungs- und Teilhabepaket durchgeführt. Die Inanspruchnahme-Quote zeigt sich regional sehr unterschiedlich und ist ausbaufähig. Für eine höhere Nutzung der Leistung identifizierten die Expert*innen Verbesserungsfaktoren.

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ermöglicht Kindern aus Haushalten mit niedrigem Einkommen ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in Kita oder Schule. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg hat im Rahmen ihrer Arbeit zur Akzeptanzsteigerung der Mittagsverpflegung in Schulen vermehrt auch vulnerable Gruppen sozial benachteiligter Kinder in den Blick genommen. Die Kostenübernahme durch die Leistungen des BuT könne helfen, die Teilnahmequote am Mittagessen für diese Kinder zu erhöhen.

Keine bundeseinheitlichen Daten

Die Autor*innen weisen darauf hin, dass bundeseinheitliche Daten zum Kreis der Berechtigten und zur tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht vorliegen. Lediglich verfügbare Daten der Bundesagentur für Arbeit würden nahelegen, dass die Inanspruchnahme-Quote von anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen eher gering sei und es regional erhebliche Unterschiede gebe.

Datenerhebung plus Ursachenforschung

Bereits 2019 hat die Vernetzungsstelle in einer Stichprobe verfügbare Daten der Bundesagentur für Arbeit zur Inanspruchnahme der Leistungsart „kostenfreies Mittagessen“ im Rahmen von BuT für Brandenburg ausgewertet und niedrige Teilhabequoten ermittelt. Weil tatsächliche und landesweite Zahlen fehlten, führte die Vernetzungsstelle im Jahr 2021 quantitative und qualitative Befragungen in insgesamt 18 Regionen im Land Brandenburg durch (14 Landkreise, 4 kreisfreie Städte). Die Befragung bezog sich jeweils auf das 4. Quartal der Jahre 2019 und 2020. Insgesamt beteiligten sich 11 der 18 Regionen (61 %).

Zusammenfassend formuliert die Vernetzungsstelle wichtige Ergebnisse aus den für Brandenburg erhobenen Daten:

  • Keine flächendeckenden und regelmäßig geführten Statistiken in Brandenburg zu den potenziell Anspruchsberechtigten und der tatsächlichen Inanspruchnahme: Nur 7 der 11 Regionen in Brandenburg erheben hierzu regelmäßig Daten. Eine regelmäßige Erhebung identifizierten die Expert*innen der Vernetzungsstelle als einen wichtigen Erfolgsfaktor für eine gute Umsetzung des BuT. Interne Statistiken würden eine Erfolgskontrolle und daraus resultierende weitergehende strategische Entscheidungen ermöglichen, z. B. mit Blick auf eine gezieltere Kommunikation.
     
  • Uneinheitliche Verteilung der Anspruchsberechtigten innerhalb der vier Rechtskreise: Der Anspruch auf Leistungen aus dem BuT ergibt sich auf Basis von vier Rechtsgrundlagen: Sozialgesetzbuch II (SGB II), Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Wohngeldgesetz und Bundeskindergeldgesetz (WoGG/BKGG) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Mehrheit der Anspruchsberechtigten stammt aus dem Rechtskreis SGB II (48 bis 73 %), gefolgt von der Gruppe aus dem Rechtskreis Wohngeld/Kinderzuschlag (19 bis48 %). Der Anteil der Berechtigten aus dem AsylbLG sowie SGB XII ist eher gering und beträgt nur jeweils 1 bis 7 %. Diese regionalen Unterschiede sind von den unterschiedlichen Rahmenbedingungen vor Ort beeinflusst, wie bspw. die regionale Arbeitslosenquote, Art der Unterbringung von Geflüchteten oder die jeweiligen Wohnformen und Mietpreise. Diese regionalen Unterschiede sollten Verantwortliche bei strategischen Entscheidungen berücksichtigen.
     
  • Die tatsächlichen Inanspruchnahme-Quoten unterscheiden sich in den Regionen stark.  Die Teilhabequote am kostenfreien Schul-Mittagessen (summiert für alle Rechtskreise) ist regional sehr unterschiedlich und liegt zwischen 30 bis 91 %. Im Durchschnitt aller Regionen liegt die Quote für das Jahr 2019 bei 58 % und für das Jahr 2020 bei 65 %. Für fünf Regionen konnten für beide Jahre keine Quoten ermittelt werden, da Zahlen fehlten.
     
  • Konkrete Ausgestaltung der Informationsweitergabe zu den Antragsverfahren erfolgt regional sehr unterschiedlich. Während allgemein genutzte Kommunikationswege in den Regionen relativ ähnlich waren (z. B. Internet, Flyer), zeigte die Untersuchung zur Kommunikation besonders erfolgreiche Regionen, die engmaschig auf verschiedenen Ebenen (z. B. durch Behörden, in den Schulen, durch Schulsozialarbeit, in den Geflüchteten-Unterkünfte) agieren. Für eine erfolgreiche strategische Weiterentwicklung der Kommunikation ist ein regelmäßiges Monitoring in den einzelnen Rechtskreisen und übergreifend grundlegend.

Empfehlungen für eine höhere Inanspruchnahme

Um im Land Brandenburg eine höhere Inanspruchnahme zu erreichen, haben sich aus der Untersuchung konkrete Empfehlungen ergeben (u.a.):
 

  • Um die Anspruchsberechtigten besser zu erreichen, ist eine niedrigschwellige Informationsweitergabe und eine zielgruppenorientierte Ansprache, z. B. in den Schulen, in der Familienberatung oder über die Ämter der Primärleistung hilfreich.
     
  • Informationsmedien sollten einfach, kurz, leicht verständlich formuliert und mehrsprachig sein sowie auch digital zur Verfügung stehen.
     
  • Das Antragsprozedere sollte einfach und entgegenkommend gestaltet sein.
     
  • Eine Vernetzung der Bewilligungsbehörden kann die Umsetzungspraxis fördern.
     
  • Mithilfe eines begleitenden Monitorings könnten Bedarfe besser erkannt und kommunale Maßnahmen strategisch besser ausgerichtet werden.

Fazit: Handlungsoptionen nutzen

Aus den Empfehlungen leitet die Vernetzungsstelle verschiedene Handlungsoptionen ab. Für Landkreise und Kommunen sei u.a. eine verbesserte Kommunikation sowie die Einbindung bestehender sozialpädagogischer Strukturen vor Ort sinnvoll. Den ministeriellen Fachressorts empfehlen die Expert*innen, die Mittel des BuT für die Erreichung der gesteckten Ziele zur Bekämpfung von Kinderarmut und gleichberechtigter Teilhabe besser zu nutzen. Dafür könne die Landesregierung z. B. eine Intensivierung der Beratungsarbeit in den Jobcentern anstoßen und damit dem behördlichen Hinwirkungsgebot gerechter werden. Für die eigene Beratungsarbeit reflektieren die Expert*innen die Ergebnisse dahingehend, auch weitergehend über Antragsmöglichkeiten zu kostenfreiem Mittagessen, zu Kontaktmöglichkeiten und zu guter Umsetzungspraxis zu informieren.

Bundesweite Datenerhebung anstreben

Aus Sicht des NQZ steht zu erwarten, dass vergleichbare Untersuchungen in anderen Bundesländern ähnliche Ergebnisse zeigen würden. Es wird das Dilemma deutlich, dass einerseits Mittel und Ressourcen für Ernährungssicherung und gleichberechtigte Teilhabe zur Verfügung stehen, die aber auf der anderen Seite aus unterschiedlichen Gründen nicht angemessen genutzt werden können. Wünschenswert ist daher zunächst eine bundesweite Datenerhebung. In einem weiteren Schritt sollten Wege zu einer Optimierung gefunden werden, die zu höheren Inanspruchnahme-Quoten führen.

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