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Mehr Qualität beim Schulessen in Thüringen

Quelle: DGE

Mit Beginn des neuen Schuljahres wird beim Mittagessen nachgebessert

Zu Beginn des neuen Schuljahres sind die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für alle Thüringer Schulen verpflichtend. Thüringen ist damit das erste Bundesland, das Qualitätsstandards für die Verpflegung sowohl für Kitas als auch für Schulen gesetzlich verankert hat.

Mehr Gemüse auf den Teller

Alexandra Lienig, Projektleiterin der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen begrüßt diese Neuerung sehr. „Wir freuen uns, dass das Thüringer Schulessen ab sofort den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Qualitätsstandards entsprechen muss. So soll eine altersgemäße und gesundheitsfördernde Verpflegung sichergestellt werden.“ Diese sieht u.a. ein tägliches Gemüseangebot vor. Fleisch bzw. Wurst sollen an zwei Wochentagen auf dem Speiseplan stehen, Fisch einmal in der Woche. Salz und Zucker werden in der Thüringer Schulverpflegung ab sofort sparsamer eingesetzt. Und die Warmhaltezeiten für das Schulessen sind verpflichtend auf maximal drei Stunden zu begrenzen.

Vernetzungsstelle begleitet und unterstützt

Um die Kriterien umzusetzen, müssen Rezepturen und Speisepläne umgestellt werden. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung der Verbraucherzentrale Thüringen bietet bei der Umsetzung der Anforderungen Hilfestellung und Begleitung für Schulträger, Caterer und Schulen. Schulküchen könnten befürchten, dass Schüler*innen die neuen Angebote zunächst weniger akzeptieren. Genauso herrsche möglicherweise Unsicherheit bei den Caterern, die durch die Umstellung Mehrkosten fürchten, so Lienig.

„Bei all diesen Herausforderungen sind eine transparente Umsetzung der Vorgaben und die Kommunikation mit allen Beteiligten unverzichtbar. “
Alexandra Lienig, Projektleiterin

Gleiche Verhältnisse für Kita und Schule

Die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die durch das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz (§3 ThürSchFG) verpflichtend sind, müssen in Ausschreibungen und Vertragsangelegenheiten mit Caterern berücksichtigt werden. Bereits seit 2018 sind entsprechende Qualitätsstandards der DGE auch für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege verpflichtend (§ 18 Abs. 4 ThürKigaG). Der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen war es ein Anliegen, das gesunde Aufwachsen in Kitas und Schulen gleichermaßen zu unterstützen.

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