Bio-Logo gültig ab 2023 für die Außer-Haus-Verpflegung. Das Logo zeigt Label in Bronze, Silber oder Gold je nach geldwertem Bio-Anteil im Verpflegungsangebot.
News

Neues Bio-Logo kommt: Ausnahmen für Kitas und Schulen

Quelle: BMEL

Ab Herbst 2023 ändern sich die Regeln für die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln im Speiseangebot von Mensen, Kantinen und Restaurants. Zukünftig können Betriebe zusätzlich ihren geldwerten Bio-Anteil über ein neues Logo bewerben. Für Kitas und Schulen gelten weiterhin Ausnahmeregeln.

Das Bundeskabinett hat der Verordnung für die Bio-Außer-Haus-Verpflegung (Bio-AHVV) sowie der Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zugestimmt. Damit ist der Weg frei für einen neuen Rechtsrahmen, mit dem Küchenbetriebe und Restaurants Bio-Lebensmittel zukünftig in ihren Speiseangeboten kennzeichnen können. Hintergrund ist das Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, über mehr Transparenz den Anteil von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung zu erhöhen.

Neues Logo: Bronze, Silber, Gold

Wie bisher müssen sich Küchenbetriebe, die mit Bio werben möchten, zertifizieren lassen. Nach wie vor bleibt damit die Kennzeichnung von Bio-Zutaten obligatorisch. Darüber hinaus besteht jetzt die Möglichkeit, mit einem neuen Bio-AHV-Kennzeichen zusätzlich zu kommunizieren, in welchem Umfang Bio-Zutaten in der Küche eingesetzt werden. Dafür muss der Küchenbetrieb eine entsprechende Bio-Zutatenliste führen, die für Gäste einsehbar ist. So kann der geldwerte Bio-Anteil in drei Stufen ausgezeichnet werden: Bronze bei über 20 % Bio, Silber bei über 50 % Bio, Gold bei über 90 % Bio. Alles wird entsprechend kontrolliert und zertifiziert. 

Ausnahmen für Kitas und Schulen

Für Kitas und Schulen, in denen das Essen selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den eigenen Bedarf zubereitet wird, gilt eine Ausnahme: Für die Kennzeichnung von Bio-Zutaten müssen sie generell nicht zertifiziert werden. Nur wenn sie das neue Bio-AHV-Kennzeichen nutzen möchten, müssen sie dafür genauso zertifiziert sein wie alle anderen Unternehmen auch. Die Ausnahmeregelung ist lt. Verordnung notwendig, da diese Einrichtungen bei gewerbsmäßigem Betrieb zwar vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst sind, aber mit der Einhaltung der Anforderungen überfordert sein könnten. Auf der anderen Seite könne jedoch eine Kommunikation des Bio-Einsatzes gerade für Kitas und Schulen sehr wichtig sein, weil dies für Eltern ggf. ein wichtiges Auswahlkriterium ist. 

Lesenswertes zur News

Quellen