Ein Kind sticht aus ausgerolltem Teig mit einer Form Plätzchen aus.
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Rohe Lebensmittel – Gesundheitliche Risiken für Kinder kennen

Quelle: pixabay © Efraimstochter

Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist im aktuellen Verbrauchermonitor auf Gefahren hin, die von rohen Lebensmitteln ausgehen können. So kann der Verzehr von rohem Teig oder Tiefkühlbeeren für Kinder unter sechs Jahren zum gesundheitlichen Risiko werden.

Das Glas Rohmilch beim Kita-Besuch auf dem Bauernhof, der gemeinsam gerührte Fruchtquark mit Tiefkühlbeeren oder das Naschen von rohem Teig beim Plätzchenbacken zu Weihnachten – in Kita und Kindertagespflege kann es viele Gelegenheiten geben, bei denen Kinder mit rohen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Jedoch können rohe tierische, aber auch pflanzliche Lebensmittel zu gefährlichen Lebensmittelinfektionen führen, weil sie krankmachende Keime wie Salmonellen, Listerien und Campylobacter enthalten.

Gesundheitliche Risiken sind oftmals nicht bekannt

Eine aktuelle repräsentative Befragung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt, dass diese Risiken bei Erwachsenen häufig nicht bekannt sind. Besonders unterschätzt wird die Gefahr, die von rohen Eiern, Tiefkühlbeeren und rohem Mehl ausgeht:

  • 79 % schätzen das gesundheitliche Risiko beim Verzehr von Tiefkühlbeeren als sehr niedrig ein, weitere 14 % für niedrig.
  • 38 % der Erwachsenen halten das Naschen von rohem Teig, der Mehl enthält, für unbedenklich; weitere 21 % halten das für unbedenklich, wenn der Teig keine rohen Eier enthält.
  • 56 % bzw. 62 % der Erwachsenen schätzen das gesundheitliche Risiko, das von rohen Eiern bzw. von rohem Teig mit Eiern ausgeht, als mittel bis sehr niedrig ein.

Kinder gehören zu den besonders empfindliche Personengruppen

Gefährdet sind besonders empfindliche Personengruppen, zu denen auch Kinder unter sechs Jahren gehören, denn ihre körpereigene Abwehr ist noch nicht vollständig ausgebildet. Sie dürfen bestimmte rohe Lebensmittel nur ausreichend erhitzt verzehren. Fach- und Hauswirtschaftskräfte in Kita und Kindertagespflege müssen entsprechend vorbeugen.

Träger und Fachberatungen: Hygieneschulungen unterstützen

Damit Fachkräfte ausreichend über die hygienischen Gefahren beim Zubereiten von Speisen informiert sind, sind regelmäßige Hygieneschulungen nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben, außerdem Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Kita-Träger oder Fachberatungen in Jugendämtern sind hier hilfreiche Ansprechpersonen. Für die Erstellung von Hygienekonzepten können sich Verantwortliche zudem an anerkannten Branchenleitlinien orientieren. Unterstützung erfahren Interessierte auch bei den Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung in den Bundesländern.

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Quelle

Pressemitteilung 03/2023 des Bundesinstitutes für Risikobewertung vom 21.02.2023: Rohe Lebensmittel: Gesundheitliche Risiken werden häufig unterschätzt