Kindergartenmädchen mit langen roten Haaren liegt bäuchlings auf einer Wiese und lacht mit Blumen in der Hand in die Kamera.
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Monitoring zur Qualität der Kindertagesbetreuung

Quelle: pixabay © AdinaVoicu

Der Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabegesetz zeigt weitere Entwicklungen in der Qualität der Kindertagesbetreuung. In Bezug auf die Gesundheit der Kinder werden Daten zum Verpflegungsangebot und der Teilnahme an der Mittagsverpflegung dargelegt.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den dritten Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) veröffentlicht. Der länderübergreifende Bericht zeigt die Entwicklungen bei der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung anhand ausgewählter Indikatoren. Die Fortschrittsberichte der Länder geben flankierend Einblicke in die konkrete Umsetzung der von den Ländern initiierten Maßnahmen im Berichtsjahr 2021. Der Bericht legt dar, dass trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie positive Entwicklungen in der Qualität der Kindertagesbetreuung zu verzeichnen sind. Jedoch gibt es weiterhin große regionale Unterschiede.

Zentrale Ergebnisse im Überblick

  • Bundesweit haben sich die Fachkraft-Kind-Schlüssel im Vergleich zum Jahr 2020 verbessert. In Gruppen mit Kindern unter drei Jahren lag der bundesweite Personal-Kind-Schlüssel 2021 bei 1:4,0 (- 0,2) Kindern pro pädagogisch tätiger Person. In Gruppen mit Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt waren es 1:8,0 Kinder (- 0,3).
  • Die Zahl der Ausbildungsanfänger*innen lag im Schuljahr 2020/2021 mit 73.220 trotz Corona-Pandemie etwas höher als im Vorjahr.
  • Zum Stichtag dem 1. März 2021 wurde mit 659.827 pädagogisch Tätigen in Kindertageseinrichtungen ein erneuter Höchststand erreicht (+ 23.918 im Vergleich zu 2020).

Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung

Eines der Ziele des KiQuTG lautete, Gesundheitsförderung bzw. Krankheitsprävention auf vielfältige Weise im pädagogischen Alltag zu verankern. Der Monitoringbericht stellt Daten zu einer qualitativ hochwertigen, gesunden und ausgewogenen Mittagsverpflegung vor:
 

  • Verpflegungsangebot
    2021 boten laut der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik 88,7 % der Kindertageseinrichtungen in Deutschland eine Mittagsverpflegung an. Damit lag der Anteil an Einrichtungen leicht unter dem Wert des Vorjahres (2020: 88,9 %). In den westdeutschen Ländern hielten insgesamt 86,1 % der Kindertageseinrichtungen das Angebot einer Mittagsverpflegung vor. In den ostdeutschen Ländern boten nahezu alle Kindertageseinrichtungen ein Mittagessen an (99,4 %).
  • Teilnahme an der Mittagsverpflegung
    Das Angebot einer Mittagsverpflegung nahmen im Jahr 2021 insgesamt 2,62 Millionen Kinder in der Kindertagesbetreuung in Anspruch. Dies entsprach einem Anteil von 76,7 % aller Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle besuchten.
  • Teilnahme nach Alter
    Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung hängt vom Alter der Kinder ab. Im Bereich der unter Dreijährigen (84,4 %) nahmen laut amtlicher Kinder- und Jugendhilfestatistik auch 2021 anteilig mehr Kinder am Mittagessen in der Einrichtung teil als bei den über Dreijährigen (74,4 %). Zusätzlich unterscheidet sich die Teilnahmequote an der Mittagsverpflegung in den einzelnen Bundesländern.
„Auch in den nächsten Jahren werden weitere Anstrengungen erforderlich sein, um die Qualität der Kindertagesbetreuung noch weiter zu verbessern und bundesweit gleiche Bedingungen für ein gutes Aufwachsen von Kindern zu schaffen. Deshalb freue ich mich sehr, dass zum 1. Januar 2023 das KiTa-Qualitätsgesetz in Kraft treten konnte.“
Bundesfamilienministerin Lisa Paus

KiTa-Qualitätsgesetz

Erkenntnisse aus dem Monitoring und der Evaluation fließen in das neue KiTa-Qualitätsgesetz ein, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist und das bisherige KiQuTG abgelöst hat. Mit diesem Gesetz übernehme der Bund weiterhin Verantwortung und unterstütze die Länder in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt mit rund vier Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, erklärt die Bundesfamilienministerin. Dabei setzt das KiTa-Qualitätsgesetz den Fokus noch stärker auf Qualität. Die Länder investieren künftig über 50 % der Bundesmittel in sieben vorrangige Handlungsfelder, die für die Qualitätsentwicklung bedeutsam sind, z. B. in die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften oder in die Stärkung der Kindertagespflege. Für eine langfristige Weiterentwicklung der Qualität soll das KiTa-Qualitätsgesetz noch in der 20. Legislaturperiode in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführt werden.

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Quellen