Kleine grüne Setzlinge sind in kompostierbare Töpfe gepflanzt.
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Neues Bio-Label für die Gemeinschaftsverpflegung

Quelle: pixabay © Jag2020

Der Bio-Anteil in der Außer-Haus-Verpflegung soll künftig auf einen Blick erkennbar sein. Nach einem Plan der Bundesregierung sollen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung mit einem dreistufigen Label freiwillig kenntlich machen können.

Zur Umsetzung hat Bundesernährungsminister Cem Özdemir dem Bundeskabinett den Entwurf für die Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) vorgelegt. Diese schafft einen Rechtsrahmen, damit Unternehmen mit wenig Aufwand „Bio“ in ihren Küchen kennzeichnen können.

Gemäß der Bio-AHVV ist ein neues Kennzeichnen in Bronze, Silber und Gold vorgesehen: Bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs der von einer Betriebseinheit bezogenen Zutaten und Erzeugnisse darf ein Unternehmen mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze werben, bei einem geldwerten Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent mit dem Silbernen und bei einem geldwerten Bio-Anteil von 90 bis 100 Prozent mit dem Goldenen. Zudem ermöglicht die neue Verordnung, dass Unternehmen einfach und unternehmerfreundlich Bio-Zutaten auf den Speisekarten kennzeichnen und damit werben können.

„Die Gemeinschaftsverpflegung hat ein Riesenpotential, Jung und Alt mit gesundem, nahrhaftem und nachhaltigem Essen zu versorgen. Kantinen, Mensen und Co. können mit dem Bio-Label ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben. Zugleich stärken wir den Ökolandbau, indem wir die Nachfrage befördern – das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu 30 Prozent Bio bis 2030. Und letztlich ermöglichen wir mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, denn wir schließen die bisherige Lücke in der Gemeinschaftsverpflegung.“
Bundesernährungsminister Cem Özdemir

Hintergrund

Mit der Bio-AHVV werden speziell auf die Belange der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zugeschnittene nationale Regelungen zur Bio-Kennzeichnung und Bio-Auszeichnung geschaffen. Dies gilt auch für die damit zusammenhängende Kontrolle und Zertifizierung. Der Entwurf der Verordnung

  • erlaubt Unternehmen, Zutaten und extern zugekaufte Erzeugnisse in Bio-Qualität zu kennzeichnen und damit zu werben. Im Vergleich zur bisherigen Praxis ist dies durch die Bio-AHVV einfacher und unternehmerfreundlicher geregelt.
  • stellt gleichzeitig sicher, dass die Verbraucher*innen verlässliche Informationen zum Einsatz von Bio-Produkten in Unternehmen und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung erhalten.
  • gibt Unternehmen der AHV die Möglichkeit, den geldwerten prozentualen Bio-Anteil in drei Kategorien auszuzeichnen.
     

Der Entwurf der Bio-AHVV wurde am 16.03.2023 bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Beschlussfassung des Bundesrats ist für den Sommer vorgesehen. 

 

Lesenswertes zur News

Quelle

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 44/2023: Neues Bio-Label für Kantinen und Co. auf den Weg gebracht